BundesratStenographisches Protokoll781. Sitzung / Seite 88

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Gut ist auch, dass nicht mehr die zwingende Übermittlung per Post notwendig ist, um noch einmal auf die Materie zurückzukommen. Aber eines möchte ich hier schon noch bedauernd anmerken. Unter anderem ist diese Wahlrechtsänderung notwendig gewor­den durch das Gesetz über die eingetragenen Partnerschaften. Lassen wir das Kalb im Stall, und sagen wir, dass es nicht so das dringende Bedürfnis war, etwas zu ändern, sondern dass es eigentlich dadurch notwendig geworden ist.

Da fällt natürlich die Frage auf: Wie gehen wir mit dem Begriff „Familienname“ um? – Es ist in der Legislative in letzter Zeit durchaus üblich gewesen, den Begriff „Nachna­me“ zu verwenden, zum Beispiel – Herr Kollege, ich glaube, Sie sind aus der Landwirt­schaft, oder? – beim Tierseuchengesetz. (Zwischenruf des Bundesrates Hensler.) Ich suche nur einen Anknüpfungspunkt. Sie lachen mich so unglaublich an, dass ich gar nicht weiß, was ich dazu beigetragen habe. Aber ich versuche, jetzt eine Brücke zu schlagen.

Beim Tierseuchengesetz, aber auch, um ein härteres Thema zu nehmen, zum Beispiel bei der Datenübermittlung von Steuervergütungen steht schon der Begriff „Nachname“ im Gesetz.

Aber jetzt bei der Wahlrechtsänderung unterscheiden wir etwas, von dem wir immer gesagt haben, es ist ein Synonym. Plötzlich wird unterschieden: „Familienname“ oder „Nachname“. Das ist nicht gerade eine Gleichbehandlung. Wir wissen, aus welchem Geist das sprießt. Anmerken möchte ich das schon. Wir werden ja sehen, ob das nicht noch irgendwo anders geklärt wird.

Im Prinzip ist das eine sehr tolle Wahlrechtsänderungsnovelle, wobei ich mich auch noch bei dem zuständigen Beamten – weil ich ihn hier sehe –, der uns dermaßen pro­fund berät und im Detail Auskunft geben konnte, herzlich bedanken möchte. Wir wer­den dem gerne zustimmen. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

14.04


Präsident Peter Mitterer: Der nächste Redner ist Herr Bundesrat Dr. Kühnel. Ich darf ihm das Wort erteilen.

 


14.04.41

Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Meine geschätzten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kolle­ge Ertl hat sich massiv gegen die Briefwahl ausgesprochen. Ich kann hier nur wieder­holen, was Kollege Mayer schon gesagt hat, dass uns Ministerialrat Stein, der hier auch anwesend ist, wirklich genau erklärt hat, wie das in Zukunft sein wird und dass die Kuverts mit der Lasche auf jeden Fall eine enorme Verbesserung darstellen.

Der einzige theoretische Fall bei der Briefwahl, bei dem vielleicht die Geheimhaltung nicht gegeben sein könnte, wäre, wenn eine einzige Briefwahlstimme an die Kommis­sion ergeht und ein findiger, intelligenter, schnell merkender Kopf registriert, was auf der Lasche unter Umständen draufsteht. Denn das Kuvert kommt ja dann in eine Urne, und wenn in der Urne nur ein Kuvert ist, könnte man da eine Verknüpfung dafür haben.

Aber ich glaube, dass aufgrund der Beliebtheit der Briefwahl dieser Fall, der theore­tisch denkbar wäre, in der Praxis nicht eintreten kann. Daher finde ich auf jeden Fall, dass die Argumente doch sehr weit hergeholt sind. Aber es gilt die Meinungsfreiheit, je­der kann vertreten, was er möchte.

Besonders hervorheben möchte ich das Wahlkartenabo, weil dieses behinderten Men­schen ganz besonders entgegenkommt.

Das Zweite, das damit erreicht worden ist – nicht nur, dass es für Behinderte leichter ist –, ist, dass das auch eine wirkliche Maßnahme zur Entbürokratisierung und ein klei­nes Beispiel, aber ein intelligentes Beispiel für Verwaltungsvereinfachung ist. Daher Gratulation, dass man das im Innenministerium erfunden hat.

 


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