BundesratStenographisches Protokoll781. Sitzung / Seite 93

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Verzeihen Sie mir die Bemerkung: Wir erheben dabei nicht den Anspruch, die Klarheit der Zehn Gebote zu bringen! – Vielmehr geht es schlicht und einfach, wie erwähnt wur­de, um die Umsetzung der Inspire-Richtlinie und im Zusammenhang damit um die bessere Verfügbarkeit, bessere Qualität und bessere Nutzung dieser Geodaten. Diese werden zusammengeführt und können dann leichter gefunden werden, wenn man etwa eine sinnvolle Entscheidung hinsichtlich von Flächenumwidmungen und der Bebauung von Grundstücken – Stichwort Hochwasser – treffen will. Die Zusammenführung der Daten soll letztlich dazu dienen – das ist das Ziel dieser Gesetzesnovelle –, die Situa­tion der Umwelt zu verbessern und dies in die Gemeinschaftspolitiken einfließen zu lassen.

Außerdem geht es auch darum, dass diese Daten für den Bürger transparent sind und nutzbar werden. Wenn irgendwo Daten liegen, die niemandem nützen und ein großarti­ges Geheimnis sind, bringt das nichts, zumal die Erhebung beziehungsweise die Ak­tualisierung ja auch sehr viel kostet. Durch die jetzigen Maßnahmen soll das Wert­schöpfungspotenzial letztlich für den Bürger, für die Verwaltung, aber auch für die Wis­senschaft und für die Wirtschaft gehoben werden.

Es ist für diesen Kreis, den Bundesrat, vielleicht interessant, dass die Zuständigkeit von Bund und Ländern bei der Umsetzung dieser Richtlinie auf der Organisationskom­petenz beruht. Das heißt, die Bundeskompetenz gilt nur für Daten der Bundesstellen. Die Bundesländer und die Gemeinden unterliegen bei der Umsetzung der Inspire-Richtlinie im Hinblick auf die vorhandenen Daten den entsprechenden Landesgeset­zen. Teilweise geschieht das auf Landesebene schon, aber es ist sicherlich notwendig, noch gewisse Anpassungen vorzunehmen.

Folgende Formulierung klingt vielleicht auch ganz nett: Die Geodaten sollen sowohl na­tional als auch international, also grenzübergreifend, besser genutzt werden, deshalb sind nach auf internationalen Standards beruhenden Vorgaben Metadaten „interopera­bel“ aufzubereiten. – Das heißt auf gut Deutsch, dass sie kompatibel zu machen sind. Das ist allerdings auch nicht Deutsch. (Heiterkeit.) Neudeutsch versteht man es viel­leicht besser, daher sage ich jetzt „kompatibel“ statt „interoperabel“.

Weiters sollen die Geodaten, wie erwähnt, der Öffentlichkeit über Netzdienste zugäng­lich gemacht werden.

Summa summarum ist das auf den ersten Blick eine komplizierte Materie, die sich in Wirklichkeit dann aber als recht simpel herausstellt: Es geht einfach darum, Geodaten zusammenzuführen und für die Öffentlichkeit besser nutzbar zu machen. – Herzlichen Dank für Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

14.25


Präsident Peter Mitterer: Es liegen dazu keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.25.584. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Jänner 2010 betreffend Protokoll über die strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umweltverträglich­keitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (401 d.B. und 591 d.B. sowie 8280/BR d.B.)

 


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