BundesratStenographisches Protokoll781. Sitzung / Seite 95

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Ziele dieses Protokolls sind die Integration von Umweltaspekten, einschließlich ge­sundheitsbezogener Aspekte, in Politiken und Rechtsvorschriften, die Schaffung klarer Rahmenbedingungen für ein strategisches Umweltprüfungsverfahren und die Sicher­stellung der Beteiligung der Öffentlichkeit in strategischen Umweltprüfungsverfahren.

Wir sind jedoch aus mehreren Gründen dagegen.

Gerade die geplante Erweiterung von Temelín und die Nichtdurchführung eines ordent­lichen UVP-Verfahrens seitens Tschechiens haben gezeigt, dass dieses Abkommen nicht praktikabel ist. Die Freiheitliche Partei hat daher eine Klage gegen die Slowakei und gegen Tschechien beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einge­bracht, weil wir die Meinung vertreten, dass das, was Tschechien gegenüber Öster­reich im Bereich der Atomenergie – und zwar in Bezug auf Temelín und den Erweite­rungsbau der Atomreaktorblöcke 3 und 4 beziehungsweise hinsichtlich eines beabsich­tigten grenznahen Atommülllagers – in den vergangenen Jahren zum Besten gegeben hat, eigentlich nicht dazu beigetragen hat, die gutnachbarlichen Beziehungen in der bisherigen Form weiterzupflegen.

Wir mussten miterleben, dass vor einigen Monaten in Wien eine Anhörung stattfand, und zwar wiederum wegen der Erweiterung eines Atomkraftwerkes, nämlich des Atom­kraftwerkes Mochovce. Wir mussten miterleben, dass tausende Unterschriften für die Beteiligung eines grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens gesammelt wurden. Und wir mussten erfahren, dass Österreich für ein grenzüberschreitendes UVP-Verfahren keine Parteienstellung eingeräumt wurde.

Das bedeutet in der Konsequenz, dass Österreich nicht als Partei angesehen wird und daher auch keinen Rechtsstatus hat, und deshalb haben wir eine Klage eingebracht.

Im Jahre 2005 wurde von Österreich ein Vertrag mit Tschechien über ein rein strategi­sches Umweltprüfungsverfahren unterzeichnet. Das heißt aber, dass darin nur Pla­nungsarbeiten zu bewerten sind, uns jedoch keine Parteienstellung eingeräumt wird. Und das bedeutet weiters, dass damit auch die Anhörung betreffend Mochovce eigent­lich zur Farce wurde.

Die FPÖ ist die einzige Partei in Österreich, die sich gegen eine solche Vorgangsweise stellt und sich das nicht gefallen lässt. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) Deswe­gen haben wir eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einge­bracht, und zwar gegen Tschechien und die Slowakei betreffend Temelín und Mochov­ce. Somit wird sich zeigen, ob wir so weit sind beziehungsweise die Bundesregierung den Mut hat, zu verlangen, dass uns Parteistellung in einem der EU würdigen Richtli­nienverfahren eingeräumt wird.

Österreichs Standpunkt ist klar: Für uns ist die Kernenergie keine sinnvolle Energie. Wir stimmen daher dagegen.

Der Ratifizierung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und –verbringungsregis­ter stimmen wir jedoch zu. Mit dem Schadstofffreisetzungsregister und der dadurch ge­schaffenen Transparenz soll der Öffentlichkeit die Möglichkeit eröffnet werden, sich einfach und schnell über Umweltdaten einer Betriebseinrichtung zu informieren. Die hiefür erforderlichen Daten werden in Österreich bereits für das europäische Schad­stofffreisetzungs- und -verbringungsregister erhoben. Dem stimmen wir zu. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.33


Präsident Peter Mitterer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Ing. Bock. Ich darf ihm das Wort erteilen.

 


14.33.27

Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock (SPÖ, Tirol): Herr Minister! Herr Präsident! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Ertl! Ich verstehe nicht, warum Sie


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