jetzt nicht zustimmen, auch wenn wir das Gesetz erst heute absegnen. Aber Sie werden Ihre Gründe dafür haben.
Seit Mai 2003 liegt dieses Protokoll für die strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen bereits vor. Allerdings wurde schon im Jahre 1991 an dieser Vereinbarung gearbeitet, und im Juni 1998 wurde in Aarhus in Dänemark eine Einigung über die Grundinhalte erzielt.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Worum geht es in diesem Übereinkommen? – Ziel dieses Protokolls ist es, ein hohes Niveau des Schutzes der Umwelt einschließlich der Gesundheit zu gewährleisten. Das bedeutet, dass diese strategische Umweltprüfung mit Berücksichtigung der Gesundheit bei der Ausarbeitung von Plänen und Programmen und bei der Erstellung von Politiken und Rechtsvorschriften anzuwenden ist. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist sicherzustellen, und wir haben heute von Frau Bundesminister Bures bereits gehört, dass sich beispielsweise bei der A 26 1 800 Personen in diesem Zusammenhang beteiligt haben.
Klargestellt wird, dass in der strategischen Umweltprüfung die Bewertung der voraussichtlichen Auswirkung auf die Umwelt einschließlich der Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen, auf Flora, auf Fauna, auf die biologische Vielfalt, auf Boden, Klima, Luft, Wasser, Landschaft, natürliche Lebensräume, Sachwerte und auf das kulturelle Erbe sowie die Wechselwirkung zwischen diesen Faktoren nachhaltig betrachtet wird.
Von den einzelnen Vertragsparteien ist sicherzustellen, dass das Verfahren transparent und effizient und mit Hilfe der Behörden abgewickelt wird. Die Öffentlichkeit ist einzubinden. Die betroffenen Personen sind vor einer Benachteiligung aufgrund einer Beteiligung bei diesem Verfahren zu schützen.
Der Anwendungsbereich wird in einer Liste klar festgelegt. So gilt die strategische Umweltprüfung für Programme und Pläne, die unter anderem Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Energie, Industrie, Abfallwirtschaft, Raumordnung und auch andere Bereiche betreffen. Von der Prüfung nicht betroffen sind Katastrophenschutzprogramme, die Landesverteidigung und Finanz- und Haushaltspläne.
In einer Vorprüfung kann nach Hörung der Umwelt- und Gesundheitsbehörden von einer strategischen Umweltprüfung abgesehen werden, wenn durch diese beabsichtige Maßnahme weder Gesundheit noch Umwelt gefährdet sind. Die Entscheidung ist durch öffentliche Bekanntmachung der Bevölkerung zugänglich zu machen.
Bei allen strategischen Umweltprüfungen ist ein Umweltbericht zu erstellen. Erhebliche Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit sind anzuführen und zu bewerten. Alternativen sind zu ermitteln. Das öffentliche Interesse und die Entscheidung ist entsprechend zu begründen.
Der Umweltbericht ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Innerhalb einer angemessenen Frist erhält jeder die Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Dies gilt auch für die gesundheits- und umweltbezogenen Behörden.
Grundsätzlich gilt das Ganze in Zukunft auch bei grenzüberschreitenden Konsultationen. Übrigens hat Tschechien bereits ratifiziert.
Für die Entscheidung bei den strategischen Umweltprüfungen sind die Schlussfolgerungen aus dem Umweltbericht, die Maßnahmen zur Verhinderung, Verringerung oder Milderung der im Umweltbericht festgestellten nachteiligen Auswirkungen und die eingelangten Stellungnahmen zu berücksichtigen. Die Vertragsparteien sind zu benachrichtigen, und die Entscheidung ist entsprechend zu begründen. Nach einer Entscheidung, bei welcher erhebliche Auswirkungen festgestellt wurden, sind diese laufend zu überwachen und der Öffentlichkeit wiederum zugänglich zu machen.
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