sondere bei der Errichtung von Industrieanlagen und Infrastrukturmaßnahmen, wo man mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen hat, muss eine Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren gewährleistet sein.
In einem dritten wichtigen Bereich herrscht in Österreich aus unserer Sicht noch Verbesserungsbedarf. Grundlage für dieses Register war die Aarhus-Konvention, die 1998, also vor zwölf Jahren, unterzeichnet worden ist, 2001 in Kraft getreten ist und 2005 von Österreich endlich ratifiziert worden ist. Aber selbst nach fünf Jahren wurden wichtige Teile der Konvention noch nicht umgesetzt.
Österreichische Bürgerinnen und Bürger haben bei Umweltrechtsverstößen immer noch keine Parteistellung bei Gericht. Das ist ein Punkt, den wir massiv kritisieren. Wir fordern daher, die unterzeichnete Konvention ernst zu nehmen und diese auch umzusetzen. Eine sinnvolle Umweltpolitik klammert die betroffenen Menschen nicht aus und ist auch ein wichtiger Bestandteil einer erfolgreichen Standort- und Regionalpolitik, denn wir alle, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchten, dass in unserem Österreich Wohlstand und Lebensqualität herrschen und auch gehalten werden.
Das kann man sicher am besten mit einer Verankerung der Umweltpolitik erreichen. Dies würde aber voraussetzen, dass, wie meine Kollegin Konrad es schon angesprochen hat, Kooperationen mit den EU-Partnern und -Partnerinnen eingegangen werden und letztendlich auch die Menschen vor Ort, die von diesen Maßnahmen betroffen sind oder mit diesen leben müssen, mit ins Boot geholt werden. Ein unumstößliches Recht ist meiner Meinung nach, dass auch die Parteien vor Gericht gehört werden, auch in Umweltangelegenheiten.
Von gesundheitlichen Aspekten abgesehen, ist
eine gute Umweltpolitik auch eine optimale Standortpolitik, denn ein
Tourismusland wie Österreich kann und wird es sich nicht leisten
können, dass wir in diesem Bereich schleißig werden. Keiner
würde nämlich in das schöne Tirol kommen, wenn dort
Smog-Glocken hängen, Muren abgehen oder sonst irgendwelche Katastrophen
oder schlechte Umweltbedingungen vorherrschen. Da müssen wir auch
weiterhin mit Vollgas daran arbeiten, dass solche Zustände nicht
einreißen. (Bundesrat Hensler: Wer macht das?) –
Die Bauern! Jawohl!
Ich weiß das zu würdigen. (Bundesrat Hensler: Du bist ein
Wahnsinn! – Heiterkeit des Redners.)
Eine strategische Umweltprüfung, die den Richtlinien der Konvention entspricht, ist uner den österreichischen Bedingungen gegenwärtig leider nicht möglich. Lieber Kollege, es fehlt an längerfristigen, gesetzlich verankerten Strategien, die verbindlich sind. Man soll nicht erst dann, wenn jemand aufschreit, etwas tun. Das ist zu spät.
Es gibt in Österreich noch nicht einmal eine Verpflichtung zu einem Gesamtverkehrsplan. Die Beteiligung der Öffentlichkeit war bisher auch für jeden Umweltminister der ÖVP ein rotes Tuch, denn wenn es eine Beteiligung gibt – egal, in welchem Bereich, sei es der Umweltbereich oder ein anderer –, dann kann man nicht mehr drüberfahren und zubetonieren, sondern man muss sich mit den Anliegen der Bevölkerung auseinandersetzen.
Nur ein kurzes Beispiel aus Oberösterreich. Der Westring Linz ist in aller Munde. Dort werden mehrere Häuserblöcke zur Gänze geschleift, drei Jahre vorher sind dort erst Liftanlagen eingebaut worden, die mit öffentlichen Geldern subventioniert worden sind. Die Leute stehen jetzt mehr oder weniger vor ihrer Delogierung, es wird über sie drübergefahren und die Wohnungen werden dermaßen entwertet, dass es dem realen Wert nicht entspricht. (Bundesrat Hensler: Wo ist das?) – Das ist in Linz beim Westring, Waldeggstraße. Da wird ein ganzer Häuserblock geschleift, und einige der Anrainer, viele waren Mieter ... (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Hensler.) Dort sind Lifte eingebaut worden, die ... (Bundesrat Hensler: Da haben wir einen Grünen in der Landesregierung!) – Ja, ja, du brauchst mich nicht hinzuführen, ich führe dich hin.
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