Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
Anfragebeantwortung (siehe S. 4)
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Schreiben des Bundeskanzlers betreffend Nominierung gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG:
„BUNDESKANZLERAMT ÖSTERREICH
WERNER FAYMANN
BUNDESKANZLER
An Herrn
Bundesratspräsidenten
Peter MITTERER
Parlament
Dr. Karl Renner Ring 3
1010 Wien
Wien, am 24. Februar 2010
Wiedernominierung von Herrn Kammerpräsident Dr. Josef AZIZI zum österreichischen Richter am Gericht der EU - Beschluss des Ministerrates am 23. Februar 2010 – Information des Bundesrates
Sehr geehrter Herr Präsident!
Gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG kann ich Ihnen mitteilen, dass der Ministerrat entsprechend den diesbezüglich stattgefundenen Konsultationen mit den im Hauptausschuss des Nationalrates vertretenen Parteien in seiner Sitzung vom 23. Februar 2010 gemäß Art. 23c Abs. 2 B-VG beschlossen hat, die Herstellung des Einvernehmens mit dem Hauptausschuss des Nationalrates vorausgesetzt, das bisherige österreichische Mitglied des Gerichts erster Instanz, Herrn Dr. Josef AZIZI, als Kandidaten für die am 1. September 2010 beginnende sechsjährige Funktionsperiode des Gerichts der EU zu nominieren.
Mit freundlichen Grüßen
Beilagen: werden nicht veröffentlicht“
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Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend Aufenthalt eines Mitgliedes der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union:
„BUNDESKANZLERAMT ÖSTERREICH
Mag. Stephan LEITNER
MINISTERRATSDIENST Geschäftszahl: 350.200/0036-I/4/2010
Abteilungsmail: mrd@bka.gv.at
Sachbearbeiterin: Ingeborg HEIM
Pers. eMail: Ingeborg.heim@bka.gv.at
Telefon: 01/531 15/2217
Datum: 9. März 2010
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