An den
Präsidenten des Bundesrates
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Der Ministerratsdienst des Bundeskanzleramtes teilt mit, dass sich die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Dr. Beatrix KARL am 10. und 11. März 2010 in Budapest aufhalten wird.
Mit freundlichen Grüßen“
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Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Eingelangt ist der Bericht der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über die im Jahr 2008 durch den Bund bei den ÖBB sowie bei den Privatbahnen bestellten gemeinwirtschaftlichen Leistungen (Gemeinwirtschaftlicher Leistungsbericht), der dem Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie zur Vorberatung zugewiesen wurde.
Darüber hinaus sind die Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2008 eingelangt, die dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus zur Vorberatung zugewiesen werden.
Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates beziehungsweise jene Berichte/jener Bericht, die beziehungsweise der jeweils Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind beziehungsweise ist.
Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände sowie die Wahl eines vom Bundesrat zu entsendenden Mitgliedes und von Ersatzmitgliedern des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 Finanz-Verfassungsgesetz 1948 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 und das Bundesfinanzgesetz 2010 geändert werden (600 d.B. und 604 d.B. sowie 8284/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Punkt.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Lugsteiner. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Juliane Lugsteiner: Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 und das 2010 geändert werden, liegt in schriftlicher Form vor.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 9. März 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
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