BundesratStenographisches Protokoll782. Sitzung / Seite 35

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Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Perhab. – Bitte.

 


10.46.36

Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Sehr verehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! (Bundesrat Schennach: Aus Sicht der Gemeinde oder aus Sicht der ÖVP und der Wirtschaft?) – Das, Herr Kollege Schennach, versuche ich auch dir in den nächsten fünf Minuten zu erörtern. (Heiterkeit.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heutigen Beschluss, der ja im Finanzausschuss einstimmig war, beenden wir, glaube ich, auch in diesem Haus eine 13-jährige Geschichte, die eigentlich seit dem EU-Beitritt Österreichs nicht nur Gerichte, sondern auch Verbände, Interessenvertretungen und politische Parteien intensiv beschäftigt hat.

Ich denke, der heutige Abschluss mit der Rückerstattung der Getränkesteuer auch der letzten Tranche, sage ich einmal, an die Gemeinden, damit die Gemeinden ihre Ver­pflichtung erfüllen können, diese Mittel an die Handelsketten rückzuerstatten, ist gut. Das Ganze war ja von Anfang an von der Konstruktion her umstritten. Das war einfach eine ungerechte Steuer, das darf ich pro domo als Wirt sagen, denn letzten Endes habe ich, wenn ich ein Krügel Bier verkauft habe, vom Endpreis die Getränkesteuer bezahlt, also von oben heruntergerechnet. Wenn man weiß, was ein Rohaufschlag ist: Ich habe für das Service, für das Tischtuch, für mein Glas indirekt Steuer bezahlt, und das kann es ja nicht gewesen sein.

Das war im Handel etwas anders konstruiert, und daher hat auch der Handel dieses Verfahren gewonnen und die Rückerstattung beantragt – was aus meiner Sicht nicht immer gerecht war. Ich weiß nämlich, auch aus meiner Gemeinde, dass große Han­delsunternehmen ihren Getränkeumsatz in die Herkunftsgemeinden der Kunden aufgesplittet und daher in großen Tourismusgemeinden den Tourismusanteil heraus­gerech­net haben und dadurch immer weniger Getränkesteuer an die Gemeinde abge­liefert haben. Sie haben es sich halt ein bisschen mehr richten können als wir Wirte, die natürlich die volle Getränkesteuer zu bezahlen hatten.

Ich habe 1995 weiterhin meine Getränkesteuer an die Gemeinde abgeliefert. Ich hätte heute ein theoretisches Guthaben von 30 000 € bei meiner eigenen Gemeinde. Ich habe das nie zurückgefordert, weil ich als aufrechter Staatsbürger und Unternehmer diese Sache so gesehen habe. Das sage ich jetzt einmal ganz einfach so. (Beifall bei der ÖVP. – Heiterkeit bei der SPÖ.)

Viele meiner Kollegen, muss ich auch zugeben, haben dies nicht getan. Sie haben ab 1995 überhaupt keine Abgaben mehr an die Gemeinden gezahlt. Sie haben die Kanalabgabe nicht mehr bezahlt, haben das gegenverrechnet, was eine nicht ganz einwandfreie Vorgangsweise war. Letztlich sind aber auch solche wie ich übrig ge­blieben, denn die Gemeinde war nicht in der Lage, auch diese Unternehmer zur Kasse zu bitten und diese Gegenverrechnungen anzufechten und Geld zurückzu­fordern. Das ist meines Wissens in den meisten Gemeinden nicht passiert.

Da dieses Thema natürlich auch weit darüber hinausgeht, in Richtung Gemeinde­finan­zierung, darf ich doch einige Bemerkungen auch zur Situation der Gemeinden und zum Verhältnis der Gemeinden zu ihren Unternehmen im Ort machen.

Ich denke, wir Unternehmer, vor allem auch die Gastwirte, bezahlen auch in einer Durchschnittsgemeinde nach wie vor genügend Abgaben. Wir zahlen Zuschläge zur Müllgebühr, zur Kanalgebühr, es gibt Gewerbetarife, und wir bezahlen zum Beispiel in


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