BundesratStenographisches Protokoll782. Sitzung / Seite 44

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Damit komme ich auch schon zu der von Ihnen angesprochenen Verwaltungsreform. Ich bin sehr froh – ganz ernsthaft –, dass hier im Bundesrat, der ja die Länderkammer des österreichischen Parlamentarismus ist, angesprochen wurde, dass wir mit dem EU-Beitritt eine Ebene dazubekommen haben – nämlich die europäische, die übrigens auch noch eine parlamentarische Ebene hat, eine Regierungsebene und eine föderale Ebene über den Ausschuss der Regionen –, aber im österreichischen Staatenaufbau unsere Struktur unverändert gelassen haben. Das heißt, es gibt eine bürokratische Ebene mehr, aber im Innerstaatlichen wurde nichts verschlankt oder neu strukturiert.

Aus diesem Grundproblem entsteht die Notwendigkeit einer Verwaltungsreform. Ich bin sehr froh, dass es auch im Bundesrat hierzu eine offene Diskussion gibt, weil bei vielen Fragen gerade die Länder jene Institutionen sind, die vielleicht sogar blockieren oder manchmal aus ihrer Interessenlage heraus nicht jeden Verwaltungsreformschritt ausreichend unterstützen. (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.)

Ich darf Ihnen aber sagen, Politik besteht darin, die Dinge zu diskutieren und zu lösen, das heißt, nicht primär die Probleme zu sehen, sondern die Lösungen in den Vorder­grund zu stellen und zu schauen, dass man, wenn vielleicht auch nur einen kleinen Schritt, den jedenfalls weiterkommt. Wir haben uns in der Verwaltungsreform-Arbeits­gruppe elf Kapitel vorgenommen, sechs dieser elf Kapitel sind bereits eröffnet, in Arbeit und teilweise sogar schon abgeschlossen, das heißt, die Arbeit in der Verwaltungs­reform-Arbeitsgruppe geht voran. Es ist auch so, dass genau in dem Bereich, in dem mehrere Institutionen – Bund, Länder, Gemeinden – betroffen sind, nicht immer sofort eine Lösung zustande kommt, sondern dass man manchmal mehrere Probleme ne­ben­einanderstellen muss, um sie dann in einem Schlussakkord – vielleicht auch auf einmal – einer Lösung zuzuführen.

Lassen Sie mich aber zum Schluss noch zum Kernthema kommen. Im Mai 2008 ist den Gemeinden zugesagt worden, dass bei der Körperschaftsteuer ein einmaliger Vorwegabzug in der Höhe von 7,5 Millionen € zur Finanzierung dieser Bedarfszuwei­sung an die Gemeinden vorgesehen ist. Das war mit den Fragen rund um die Körperschaftsteuer und Getränkesteuer verbunden, und es war auch Teil der Finanz­aus­gleichsverhandlungen – nicht im protokollierten Ergebnis, aber natürlich in den Diskussionen während der Verhandlungen. Somit kann man sagen, dass diese Zusage, die natürlich ein Entgegenkommen des Bundes gegenüber den Gemeinden war, auch schon bei den Finanzausgleichsverhandlungen – zum Teil jedenfalls – eine Grundlage war.

Inhaltlich hatten wir allerdings später das Problem, dass sich Gemeindebund und Städtebund bezüglich der Höhe nicht ganz im Klaren waren und noch zu diskutieren hatten. Es waren damals 7,5 Millionen € ausdrücklich zugesagt, wobei aufgrund der höheren Rückzahlungsbeträge der Gemeindebund und der Städtebund – nicht fälsch­licherweise, sondern aus fundierter argumentativer Kraft heraus – gesagt haben, dass es jetzt die richtigen 11,47 Millionen € sind, wenn man den Anteil nimmt.

Diese Diskussion hat eine Zeit gedauert, deswegen liegt auch erst heute hier im Bundesrat dieser Vorschlag vor. Ich halte es aber aus mehreren Gründen für richtig – auch aufgrund der vorhin angesprochenen unbefriedigenden Einnahmensituation der Gemein­den und angesichts der endgültigen Rückzahlungsbeträge –, dass Herr Finanz­minister Pröll und ich als Staatssekretär Verständnis für die Forderung des Gemeinde- und Städtebundes haben und daher diese Erhöhung der Bedarfszuweisung in unserer gesetzformulierenden Tätigkeit vorgesehen haben.

Damit kann nach dem Nationalrat heute auch dem Bundesrat der Vorschlag vorgelegt werden, dass es eine Bedarfszuweisung in der Höhe von 11,473 Millionen € für die Gemeinden gibt. Ich glaube, dass diese Summe – wenn man sich die Aufteilung auf


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