BundesratStenographisches Protokoll782. Sitzung / Seite 46

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Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

11.33.402. Punkt

Bericht des Bundesministers für Gesundheit an den Bundesrat betreffend Patientenverfügungs-Gesetz (III-385-BR/2010 d.B. sowie 8286/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir kommen zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Hensler. Bitte um den Bericht.

 


11.33.52

Berichterstatter Friedrich Hensler: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Bericht betreffend Patientenverfügungs-Gesetz.

Der Bericht gliedert sich in drei Abschnitte: empirischer Teil, rechtlicher Teil, ethischer Teil.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 9. März 2010 den Antrag, den Bericht betreffend Patientenverfügungs-Gesetz (III-385-BR/2010 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Klug. – Bitte, Herr Kollege.

 


11.34.35

Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute den Bericht auf Basis einer Entschließung des Bundesrates vom April 2006, und ich darf in diesem Zusammenhang sagen, dass das ein Bericht aufgrund eines sehr jungen Gesetzes ist. Ich darf dir, sehr geehrter Herr Bundesminister Stöger, für die Unterstützung des Berichtes sehr herzlich danken. Es ist an sich ein Gesetz, das vor deiner Ministerzeit zustande gekommen ist; insofern zählt es ein bisschen zur politischen Erbmasse. (Bundesrat Konecny: Was Besseres wurde dir leider nicht hinterlassen!)

Ich darf mich namens unserer Fraktion auch ausdrücklich beim Institut für Ethik und Recht in der Medizin sehr, sehr herzlich bedanken, weil das ein toller Bericht ist, der uns eine gute Basis für die Beratungen im Gesundheitsausschuss geboten hat, und ich schließe in meine Danksagung zu Beginn auch den Bereichsleiter, Herrn Dr. Aigner, ein. Herzlichen Dank für die sehr konstruktiven Diskussionen und Informationen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gestehe zu Beginn gerne, dass dieser Bericht für die sozialdemokratische Fraktion eine wunderbare Gelegenheit ist, im Nachhinein zu kontrollieren, ob die Kritik zum Patientenverfügungs-Gesetz aus dem Jahr 2006, die wir nachlesbar geäußert haben, sich als zutreffend erwiesen hat und durch die ersten Jahre der Entwicklung bestätigt wurde oder nicht.

 


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