BundesratStenographisches Protokoll782. Sitzung / Seite 48

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dringend geboten. In diesem Zusammenhang möchte ich entweder das Österreichi­sche Rote Kreuz vorschlagen – eine durchaus interessante Variante – oder das Wider­spruchsregister. Aber wenn wir uns dafür entscheiden, dann nur bei einer Stelle, sonst müssen wir wieder suchen gehen und finden diese verbindlichen Patienten­verfügun­gen ebenso nicht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Fraktion nimmt den Bericht selbstverständlich zur Kenntnis. Wir danken noch einmal für die Übermittlung und die hervorragende Aufbereitung. Die beiden Kritikpunkte möchten wir in diesem Zusammenhang aufrecht­erhalten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie des Bundes­rates Zangerl.)

11.41


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte, Herr Kollege.

 


11.41.28

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Herr Kollege Klug schon ausgeführt hat, ist das Patientenverfügungs-Gesetz im Jahr 2006 in Kraft getreten. Ich denke, es war durchaus eine sinnvolle Initiative, hiezu eine Entschließung zu fassen und zu sagen, dass wir das nach drei Jahren überprüfen. Diese Studie hatte insgesamt auch drei Jahre gedauert. Ich denke, es ist wirklich ein ausgezeichneter Bericht auf mehr als 90 Seiten, der die Problematik sehr gut aufarbeitet und natürlich auch – wenn auch nur ganz wenige – Kritikpunkte äußert. Das ist wirklich das Überraschende am Gesetz.

Bezüglich der Kosten wird sich mit Ihnen dann noch Kollege Saller kurz unterhalten. Ich möchte dem Institut für Ethik und Recht in der Medizin für die geleistete Arbeit ein besonderes Dankeschön aussprechen. Ich denke, dass wir mit dem Bericht in diesem Bereich doch einiges weiterbringen können. Natürlich, es besteht auch die Proble­matik, dass es nur 4 Prozent sind, die das nutzen. Wir sind da vielleicht noch zu wenig bei der Bevölkerung, das wurde auch im Ausschuss angesprochen. Ich habe da kurz angeregt, vielleicht eine Kampagne durchzuführen, um das mehr publik zu machen.

Herr Minister, vielleicht kann man es doch aufgreifen, dass man im Zuge einer Kam­pagne des Ministeriums auch auf diese Möglichkeiten wieder einmal aufmerksam macht. Wenn es schon als Erbmasse bezeichnet wurde, so bezeichne ich das als nicht schlechte Erbmasse. Es gibt ja durchaus auch gute Erbmasse, die man verwenden und übernehmen kann. Also ich denke, das Problem wird nicht in diesem Bereich liegen.

Ganz kurz einiges aus dem Bericht: Er gliedert sich ja in einen empirischen, einen recht­lichen und einen ethischen Teil. Es wurden auch Erfahrungen der betroffenen Stellen zusammengetragen. Was für mich natürlich überraschend und interessant ist: Kein einziges Verfahren ist bis zu den Höchstgerichten gegangen, es gibt also keine höchstgerichtliche Beurteilung – das spricht vielleicht auch für die Qualität dieses Gesetzes.

Im empirischen Teil wird deutlich gemacht, dass das Patientenverfügungs-Gesetz im Alltag, also bei den Patienten, angekommen ist, aber, wie ich gesagt habe, durchaus noch bekannter werden könnte. In der österreichischen Bevölkerung gibt es derzeit knapp 4 Prozent, die eine solche Patientenverfügung errichtet haben, knapp ein Drittel davon hat einen verbindlichen Status.

Die Patientenverfügung wird dabei von den Errichtenden als Kommunikationsinstru­ment angesehen, das am Lebensende im Sinne der Patienten, die Arzt-Patienten-


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