BundesratStenographisches Protokoll782. Sitzung / Seite 50

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Diejenigen, die die Patientenverfügung als „Instrument zum schönen Sterben“ sehen, sind die dritte und größte Gruppe. Sie sehen in der Patientenverfügung ein Instru­ment – das muss man wirklich in Anführungszeichen setzen – zum „schönen Sterben“. Die Patientenverfügung wird von dieser Gruppe dafür eingesetzt, sich auch mit der Gestaltung der Sterbephase auseinanderzusetzen. „Es geht darum, Sterben nicht unnötig zu verlängern und therapeutische Maßnahmen zu unterbinden, die nur zu einer Lebensverlängerung führen, aber nur als eine Verlängerung des Leidens eingeschätzt werden würden.“

Es ist dies insgesamt ein sehr praktikables Gesetz. Ich begrüße nochmals ganz aus­drücklich die Initiative des Bundesrates. In diesem Bereich könnte man öfter derart tätig werden, das möchte ich ganz klar deponieren. Ich kann den Bericht leider nicht in seiner Gänze vorlesen, das würde den heutigen Rahmen sprengen, aber verdient hätte er es allemal.

Ich darf mich nochmals herzlich bei Ihnen, Herr Minister Stöger, bedanken, auch im Namen meiner Fraktion, und stellvertretend für alle, die mitgearbeitet haben, bei den Projektleitern Professor Dr. Ulrich Körtner und Dr. Maria Kletecka-Pulkerfür diesen höchst aufschlussreichen und bestens umgesetzten Bericht. – Danke schön. (Allge­meiner Beifall.)

11.49


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesrätin Kersch­baum. – Bitte.

 


11.50.01

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Es ist ja schon sehr vieles gesagt worden. Inhaltlich kann ich mich dem Kollegen Klug zu 99,9 Prozent anschließen.

Auch ich bin der Meinung, dass dieser Bericht ausgesprochen interessant ist, und ich würde mir wünschen, dass dieser Bericht nicht nur dem Bundesrat vorgelegt wird, sondern ich denke, er ist auch für die KollegInnen im Nationalrat interessant. Da ja darin sehr viele Anregungen enthalten sind und in erster Linie von der SPÖ Verbes­serungen vorgeschlagen worden sind, könnte ich mir vorstellen, dass das vielleicht jetzt mit einem SPÖ-Minister noch einmal diskussionswürdig wäre.

Die Probleme sind großteils schon angesprochen worden. Es geht einerseits um die Finanzierung, wobei mir im Bericht diesbezüglich bestimmte Informationen abgehen. Es steht zwar drinnen, es kostet zwischen 0 und 800 €, aber wie viel es tatsächlich gekostet hat, was diesbezüglich festgestellt worden ist – wie viele 0 € und wie viele 800 € zahlen –, das steht in der Studie leider nicht, es wäre jedoch schon noch inter­essant.

Neben den Kosten geht es um die Auffindbarkeit der Patientenverfügung, wobei ich auch nicht ganz verstehe, warum das nicht über die e-card möglich ist. Ich könnte mir aber auch vorstellen, dass das Rote Kreuz eine Variante sein könnte. Es geht ja nicht nur um die Auffindbarkeit der Patientenverfügung, sondern auch um einen eventuellen Widerruf, wo ich mir vorstellen könnte, dass die Regelung mit Kopien et cetera noch problematischer ist. Ich denke, das sind Dinge, die man schon bereinigen könnte – und vor allem möglichst bald bereinigen sollte.

Ein Problem, das vielleicht noch nicht angesprochen worden ist, das ich aber schon herausgelesen habe, ist die Akzeptanz in der Ärzteschaft. Ein Teil der Ärzteschaft steht dem sehr positiv gegenüber, während ein anderer das eher ablehnt. Möglicherweise hängt das auch damit zusammen, dass es eben nur 4 Prozent sind, die bis jetzt so


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