BundesratStenographisches Protokoll782. Sitzung / Seite 51

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eine Patientenverfügung errichtet haben. Vielleicht könnte man auch daran arbeiten und die Ärzteschaft besser aufklären.

Es ist ja auch schon angesprochen worden, dass da möglicherweise einiges über die Patientenanwaltschaft funktionieren könnte.

Ich habe im Ausschuss hinsichtlich dieser Patientenverfügung das Problem ange­sprochen, was passiert, wenn einem im Ausland etwas zustößt: wie man dort zur Patientenverfügung kommt und wie man dort entziffern kann, was jemand verfügt hat. Eine Antwort wäre, ob man nicht möglicherweise auf EU-Ebene Ansätze schaffen könnte, damit das zentral und auffindbar wird. Der Ansatz ist nämlich offensichtlich, dass das zwar jetzt das Ergebnis der Studie war, aber dass diesbezüglich kein spezieller Handlungsbedarf gesehen wird.

Ich denke, es würde ja nichts kosten, das auf EU-Ebene auch einmal zum Thema zu machen und darüber zu reden. Es handelt sich ja nicht immer um einen finanziellen Aufwand, sondern es ist wichtig, dass die Politik in dieser Hinsicht auch handelt.

Wie gesagt, ich würde mir wünschen, dass Sie diese Studie auch dem Nationalrat zugänglich machen, auch wenn der Bundesrat diese Studie durch eine Entschließung damals sozusagen – unter Anführungszeichen – „bekommen“ hat. Ich würde mir wün­schen, dass wir so eine Studie oder so eine Evaluierung von Gesetzen des Öfteren hier im Bundesrat beantragen oder dass das vielleicht allgemein zur Usance wird, weil ich meine, es ist schon interessant, nach drei Jahren nachzulesen, wie sich etwas entwickelt hat und welche Bedenken, welche Befürchtungen eingetreten sind und welche nicht. Das hat Herr Kollege Klug ohnehin schon angesprochen.

Der Bericht ist sehr informativ, und ich für meinen Teil habe ihn meiner Nationalrats­fraktion schon zugesandt. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

11.53


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Saller. – Bitte, Herr Kollege.

 


11.54.06

Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich schließe mich den Dankesworten von Kollegem Mayer an. Herzlichen Dank an alle, die daran mitgearbeitet haben, für den Bericht.

Das Aufsetzen einer Patientenverfügung ist eine besonders wichtige Entscheidung im persönlichen Leben. Es ist eine Willenserklärung eines Patienten, mit der er eine bestimmte medizinische Behandlung für den Fall ausschließt, dass er zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr imstande ist, seine Wünsche zu artikulieren und zu äußern. Das heißt also, eine bestimmte Behandlung wird vorweg abgelehnt.

Patientenverfügungen sind im Gesamtkonzept der Bemühungen zur Verbesserung der Situation schwer kranker Menschen in der letzten Lebensphase zu sehen. Dabei muss man sich im Vorfeld Gedanken über das eigene Sterben machen. Das ist also nicht so einfach.

Besondere Hilfe leisten dabei die Patientenanwaltschaften – diese möchte ich beson­ders hervorheben –, die den Menschen in den österreichischen Bundesländern kosten­los mit Rat und Tat zur Seite stehen. So hat etwa die niederösterreichische Patienten­anwaltschaft eine eigene Mappe geschaffen, die versucht, alle offenen Fragen zu diesem Thema zu beantworten. Die meisten Menschen wissen ja nicht, wie man das macht, und brauchen daher Hilfe. Es fehlt hie und da durchaus an aktiver Informa­tionsarbeit, speziell in dieser Lebensphase.

 


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