BundesratStenographisches Protokoll782. Sitzung / Seite 52

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In sieben von neun Bundesländern ist ja die Erstellung einer Patientenverfügung bei der Patientenanwaltschaft kostenlos. Es müsste eine Forderung sein, möglich zu machen, dass das in allen Bundesländern so ist. Das größte Problemfeld sind die Kosten beim Arzt und beim Rechtsanwalt. Die ärztliche Beratung zur Errichtung einer Patientenverfügung wird ja von der Krankenkasse nicht bezahlt, ein umfassendes Aufklärungsgespräch ist aber durchaus zu empfehlen. Ist der Inhalt mit dem Arzt festgelegt, dann ist ja der nächste Schritt jener zum Anwalt, zum Notar oder zur Patientenanwaltschaft. Diese Dienste sind natürlich auch wieder je nachdem mit Kosten in unterschiedlicher Höhe verbunden.

Ein weiteres Problem ist auch, dass die Ärzte nicht verpflichtet sind, herauszufinden, ob eine Verfügung des Patienten vorliegt. Also auch hier sollte künftig durchaus über­legt werden oder verpflichtend sein, in neu zu schaffenden Registern nachzusehen, ob es eine Verfügung gibt.

Bei allem Positiven zu diesem Thema gibt es durchaus einige offene Fragen, und diese sollte man zielstrebig angehen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

11.57


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Stöger. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


11.57.34

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich bedanke mich bei Ihnen für die intensive Auseinandersetzung mit diesem Thema der Patientenverfügung, weil es doch zeigt, dass es notwendig ist, gerade in der letzten Lebensphase Klarheit und Rechtssicherheit zu bekommen. Es ist ein ethisch sehr anspruchsvolles Thema, mit dem wir uns da auseinandersetzen müssen.

Ich danke auch, dass der Hohe Bundesrat entschieden hat und uns auch dazu aufge­fordert hat, diese Studie zu erarbeiten, und bedanke mich bei allen, die daran mitge­wirkt haben, weil damit ein Beitrag zur Rechtsentwicklung, aber auch zur Überprüfung, wie Gesetze in der Praxis tatsächlich wirken, geleistet worden ist.

Diese Studie ist sehr umfassend gestaltet. Im empirischen Teil können wir feststellen, dass ein Drittel der Personen, die eine Patientenverfügung machen, diese verbindlich gestalten und dass die Patientenverfügung für Sondersituationen eingerichtet wird und weniger als ein Vorsorgeinstrument gedacht ist. Sie bringt vor allem auch zum Ausdruck, dass es ein Kommunikationsinstrument für Patientinnen und Patienten ist, dieses Thema, das in dieser Gesellschaft sehr oft verdrängt wird, mit Ärzten, auch mit der Familie zur Diskussion zu stellen. Es geht letztendlich darum, würdevolles Sterben in dieser Gesellschaft auch zu ermöglichen.

Der juristische Teil beschäftigt sich damit, Rechtssicherheit zu schaffen, Klarheit für die Berufsgruppen zu schaffen. Ich denke, es ist eine reichhaltige juristische Auseinan­dersetzung im Rahmen dieses Berichtes zustande gekommen.

Es geht auch darum, dass die Autonomie von Patientinnen und Patienten gestärkt wird, ist es doch eine persönliche Sache: Wie geht man mit Behandlungen um? Habe ich das Recht, eine Behandlung auch abzulehnen? Wie möchte ich mein Lebensende mit gestalten? – Die Patientenverfügung dient als Orientierungshilfe und dient auch dazu, die Entscheidungsspielräume, die Entscheidungsmöglichkeiten aufrecht zu lassen.

Insgesamt ist das Thema schon angesprochen worden: Wie geht man damit um, wie bekommt man die Information? – Ich denke, wir sollten die Vorarbeiten in diese Richtung verstärken, dass im Rahmen des elektronischen Gesundheitsaktes auch eine Patientenverfügung abgespeichert und zugänglich gemacht werden soll. Ich bin auch


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