gerne bereit, darüber nachzudenken, ob wir Übergangsphasen in diesem Bereich einrichten können. Das ist notwendig und wichtig.
Ich denke auch, es ist ein zentrales Thema, welche Kosten mit einer Patientenverfügung vor allem für Patientinnen und Patienten entstehen. Auch in diesem Feld ist der eine oder andere Handlungsbedarf gegeben.
Insgesamt ziehe ich folgendermaßen Bilanz: Dieses Gesetz bringt eine Auseinandersetzung mit sich, eine Auseinandersetzung über ein würdevolles Sterben in unserer Gesellschaft, aber auch konkret eine Auseinandersetzung für Patientinnen und Patienten in ihren Familien: Bin ich bereit, eine solche Patientenverfügung zu errichten beziehungsweise abzugeben? – Das heißt, es ist eine Auseinandersetzung mit dem eigenen Lebensende. (Vizepräsidentin Mag. Neuwirth übernimmt den Vorsitz.)
Es werden daher auch Umdenkprozesse eingeleitet. Es wird über die eigenen Bedürfnisse nachgedacht, und es werden die Menschen im Gesundheitssystem zur Kommunikation mit Patienten gezwungen, auch dazu, die Nähe zu Patientinnen und Patienten zu verbessern.
Insgesamt ist meiner Ansicht nach auch die Anregung aufzugreifen, dass die Möglichkeiten der Information der Bevölkerung über dieses Instrument zu verbessern sind. Ich denke auch, dass diese Studie öffentlich zugänglich sein soll, und ich gehe davon aus, dass sie öffentlich über unsere Homepage zugänglich ist. Das heißt auch, dass die interessierten Teile der Bevölkerung auf diese Studie zugreifen können.
In diesem Sinne: Herzlichen Dank für Ihre Entscheidung, diesen Bericht zu fordern, und herzlichen Dank auch für Ihre Auseinandersetzung mit diesem Thema! (Allgemeiner Beifall.)
12.03
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unterbringungsgesetz, das Heimaufenthaltsgesetz und das Strafvollzugsgesetz geändert werden (Unterbringungs- und Heimaufenthaltsnovelle 2010 – Ub-HeimAuf-Nov 2010) (601 d.B. und 608 d.B. sowie 8285/BR d.B.)
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nun gelangen wir zum 3. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Kaltenbacher. Bitte um den Bericht.
Berichterstatter Günther Kaltenbacher: Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2010 betreffend ein Bundes-
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