BundesratStenographisches Protokoll782. Sitzung / Seite 55

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Das Zweite ist: mit zwei Fachärzten. – Es hat sich herausgestellt, dass nicht immer gleich zwei Fachärzte vorhanden sind, daher hat es gewisse Verzögerungen gegeben. Es ist jetzt auch möglich, dass ein Facharzt ein Gutachten abgibt. Wenn Bedarf bestehen sollte, wird eventuell noch ein zweiter beigezogen, damit das Vier-Augen-Prinzip sichergestellt ist, aber dies ist nicht mehr in allen Fällen vorgeschrieben.

Bewährt hat sich der Patientenanwalt. Es hat sich aber in der Zwischenzeit so entwickelt, dass auch Vereine gewisse Möglichkeiten haben, die Rechte des Patientenanwalts wahrzunehmen. – Auch das ist berücksichtigt worden.

Ein großes Problem hat sich mit der sogenannten Drehtürpsychiatrie ergeben. Darun­ter versteht man, dass jemand entlassen wird, dann unter Umständen wieder eine strafbare Handlung setzt und danach neuerlich irgendwo einsitzt. Dazu gibt es eine Statistik aus dem Jahre 2008: Damals waren zirka 15 000 Personen untergebracht, und von diesen 15 000 Personen sind innerhalb des Kalenderjahres zirka 1 100 mehr als drei Mal wieder in eine psychiatrische Anstalt gebracht worden!

Da will man jetzt versuchen, dass, wenn ein Patient scheinbar stabilisiert worden ist, dieser nicht unter Umständen – weil er ja in Wirklichkeit noch nicht stabilisiert ist – wieder zu einer strafbaren Handlung schreitet, sondern man möchte ihn länger halten. Hier ist aber auch dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit Rechnung getragen worden.

Der langen Rede kurzer Sinn: Da alle Fraktionen für dieses Gesetz sind, darf ich artikulieren, dass meine Fraktion keinen Einspruch erheben wird, und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

12.10


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Beer. – Bitte.

 


12.10.25

Bundesrat Wolfgang Beer (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Bundesräte! Wie mein Vorredner schon gesagt hat, wurde dieses Gesetz vor 19 Jahren notwendig, weil wir uns schon sehr, sehr lange mit der Unterbringung von psychisch Kranken befassen. Es wurde vor 19 Jahren auch notwendig, weil es zu dieser Zeit zu immer mehr Zwangseinweisungen kam und diese Zwangseinweisungen nur mit Aussagen von Ehemännern begründet waren, die ihre Ehefrauen in gesicherte Anstalten abschieben wollten.

Daher wurde das vor 19 Jahren mit Recht als Erfolg gefeiert, aber durch die Verän­derungen, die die Zeit so mit sich bringt, und auch die Veränderung der Rahmen­bedingungen – wir gehen von einer Zentralisierung weg und dezentralisieren – ist es notwendig geworden, eine Novellierung durchzuführen.

Diese Novellierung wurde in einer sehr guten Art und Weise vorbereitet und wurde auch sehr lange diskutiert. Vonseiten der Ärzte hört man aber noch immer Klagen darüber, dass Personalmangel immer wieder zu Problemen führt.

Die Bestimmungen im Heimaufenthaltsgesetz sind immer wieder zu evaluieren, zu überprüfen und anzupassen. Da es manche in diesem Bereich nicht als Verpflichtung für die Menschen sehen, kranke Menschen zu pflegen, den Menschen wieder ihre Würde zurückzugeben, sie wieder gesund zu machen, sondern das nur als Geschäft betrachten, kommt es in diesem Bereich immer wieder zu Missständen, die aufgezeigt und abgestellt gehören.

Ein großer Fortschritt in dieser Novelle ist, dass der Bewohnervertreter jederzeit – wirklich jederzeit! – Zutritt zu diesen Institutionen haben muss, ihm dieser Zutritt ge­währt werden muss, ihm nicht verwehrt werden darf und er auch die Möglichkeit hat,


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