BundesratStenographisches Protokoll782. Sitzung / Seite 60

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großes Dankeschön an die Juristinnen und Juristen im Bundesministerium für Justiz, die wieder einmal sehr professionell einen Entwurf gebastelt haben.

Was wird sich ändern? – Es ist schon mehrmals erwähnt worden, ich werde es noch einmal ganz kurz thematisieren: Das Unterbringungsverfahren ändert sich insofern, als man jetzt nur mehr ein Gutachten benötigt. Das hat vor allem den Grund, dass es zu wenige Psychiater gibt, die Gutachten erstellen können, und die sind meistens in den Ballungszentren zu finden, aber die Unterbringung wird ja immer mehr dezentralisiert. Das ist auch gut so, und es ist, glaube ich, in unser aller Interesse, dass die Leute in der Nähe ihrer Familie, in der Nähe ihrer sozialen Einbettung untergebracht sind. Aber bei Bedarf wird auf Antrag ein zweites Gutachten eingeholt.

Der Rechtsschutz für alle Patienten wird erweitert, und zwar durch die Aufnahme einer neuen Generalklausel: Es wird gesetzlich vorgeschrieben, dass Untergebrachte ihre Privatkleidung verwenden, tragen dürfen, persönliche Gegenstände gebrauchen dür­fen, sich regelmäßig im Freien aufhalten dürfen. Es werden also auch die Rechte der Untergebrachten erweitert.

Und die – das ist auch ein wesentlicher Punkt – heute schon oft genannte „Dreh­türpsychiatrie“ soll verringert werden. Es soll verhindert werden, dass jemand schnell wieder sozusagen rückfällig wird und wieder untergebracht werden muss. Die Aushei­lung soll gefördert werden.

Was ändert sich im Heimaufenthaltsgesetz? – Die wichtigste Änderung ist, dass die Befugnis zur Anordnung von Freiheitsbeschränkungen der jeweils kompetenten Berufsgruppe zugeordnet werden soll, also entweder Ärzten, dem Pflegepersonal oder Pädagogen.

Außerdem gibt es auch da eine neue Generalklausel, diese behandelt die gerichtliche Überprüfung von allen möglichen Freiheitsbeschränkungen. Die Terminologie im Heim­aufenthaltsgesetz wird gleichfalls verändert und modernisiert.

Zum Abschluss eine gute Nachricht: Dieses Gesetzesvorhaben ist für den Bund kostenneutral und bringt den Ländern in ihrer Funktion als Träger der Krankenanstalten sogar eine Entlastung. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

12.33


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Vizepräsident Mag. Himmer. – Bitte.

 


12.33.30

Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf es ganz, ganz kurz machen: Unser Kollege Dönmez ist ja immer auf der Seite der Guten (Ruf bei der SPÖ: Das ist ja nicht schlecht, oder?) – das würde mich ja sehr freuen, würde es nicht immer implizieren, wer dann auf der Seite der Bösen ist. Und in diesem Zusammenhang möchte ich auf zwei Punkte ganz kurz Bezug nehmen.

Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Wenn man die ernste Problematik der Traumatisierung von Menschen, die aus ihrer Heimat haben flüchten müssen, in einen Topf wirft damit, dass es auf der anderen Seite natürlich auch Asylmissbrauch gibt, dann eignet sich das zwar zum Polemisieren sehr, sehr gut, hat aber miteinander überhaupt nichts zu tun. (Bundesrat Dönmez: Wo war da die Polemik? – Zwischenruf der Bundesrätin Kerschbaum.) Das ist immer so der Versuch, in Gute und Schlechte zu unterteilen. In der Politik muss man sich aber sozusagen an den Fakten, die es gibt, zumindest zu orientieren versuchen, während du andere Politiker, andere politische Parteien manchmal salopp über einen Kamm scherst.

 


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