BundesratStenographisches Protokoll782. Sitzung / Seite 61

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Den zweiten Vergleich habe ich putzig gefunden – wie war das?, das war super –, nämlich: weil wir nicht genug Betreuung haben für Menschen, die psychische Erkran­kungen haben, einen Zusammenhang mit den Studienbeschränkungen herzustellen, weil wir auf der anderen Seite sozusagen Zugangsbeschränkungen an den Univer­sitäten machen. Ich finde es fast nobelpreisverdächtig, da einen Zusammenhang herzustellen

Ich möchte hier nur noch einmal Folgendes zum Ausdruck bringen, damit es da kein Missverständnis gibt – auch wenn es jetzt nicht Bestandteil dieser Materie ist –: Zu­gangs­beschränkungen sind so etwas von simpel, weil es während des ganzen Lebens Zugangsbeschränkungen gibt! Man kann heute sagen: Jeder darf alles studieren und darf zehn Jahre herumforschen, was er möchte!, aber er wird keinen Beruf finden (Bundesrat Dönmez: 80 Prozent der Studierenden ...!), wo er dann auch anklopfen und sagen kann: Bitte, freier Zugang zum Unternehmen X, freier Zugang zum Beruf Y! (Ruf bei der ÖVP: Freier Zugang zum AMS!) – Das ist einfach der Punkt, um den es dabei geht und den ich nicht in dieser Polemisierung untergehen lassen wollte. Deswegen wollte ich das ganz sachlich sagen. (Bundesrätin Mühlwerth: Das hat ... auch gesagt, und jetzt quälen Sie ihn ...!)

Wir werden dieser Materie selbstverständlich die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrätin Kerschbaum: ... zur Behebung des Mangels?)

12.36


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

12.37.074. Punkt

Wahl eines vom Bundesrat zu entsendenden Mitgliedes und von Ersatzmit­glie­dern des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates iSd § 9 F-VG 1948

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tages­ordnung.

Aufgrund der Neuwahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Bundesrates durch den Wiener Landtag sind ein Mitglied und zwei Ersatzmitglieder neu zu wählen, wobei diese von der SPÖ für die entsprechende Wahl vorzuschlagen sind.

Nach § 9 Finanz-Verfassungsgesetz 1948 sind das Mitglied und die Ersatzmitglieder vom Bundesrat direkt zu wählen, wobei sowohl bei den Mitgliedern als auch bei den Ersatzmitgliedern jedes Bundesland vertreten sein muss.

Der entsprechende Wahlvorschlag der SPÖ-Fraktion liegt mir vor. Dieser lautet auf das Mitglied Josef Kalina aus Wien und die Ersatzmitglieder Wolfgang Beer aus Wien und Waltraut Hladny aus der Steiermark.

Sofern sich kein Einwand erhebt, werde ich die Abstimmung über diesen Wahlvor­schlag unter einem vornehmen und durch Handzeichen abstimmen lassen.

 


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