BundesratStenographisches Protokoll782. Sitzung / Seite 59

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Abschließen möchte ich mit einem sensiblen Punkt dieser Reform – auch meine Vorredner beziehungsweise meine Vorrednerin, es hat heute nur eine Kollegin ge­sprochen, haben das erwähnt –: Das Vier-Augen-Prinzip, das der Kollege schon angesprochen hat, wird durch diese Novelle meines Erachtens relativiert. Das bedeu­tet, dass eine zweite ärztliche Meinung, die bisher in jedem Fall verpflichtend war, nur mehr auf Verlangen des Patienten/der Patientin eingeholt wird.

Wir müssen uns die Frage stellen, was denn der Grund für diese Vereinfachung ist. Worum geht es da eigentlich? Geht es um Kosteneinsparung? Ist der Grund Personal­mangel oder die unzureichende Ausstattung oder schlichtweg das Faktum, dass sich das zweite Gutachten in der Praxis zu 95 Prozent mit dem Erstgutachten gedeckt hat? Da tauchen also noch Fragen auf.

Meines Erachtens haben wir in Österreich zu wenige Psychiaterinnen und Psychiater. Dem Vorschlag, dass klinische Psychologinnen und Psychologen mit einer Entschei­dungs­befugnis ausgestattet werden, kann ich persönlich, ehrlich gesagt, wenig abge­winnen, denn ärztliche Entscheidungen sollten auch Ärzte und Ärztinnen treffen.

Wenn wir in Österreich zu wenig Ärzte und Ärztinnen haben, dann müssen wir uns die Frage stellen, ob wir mit der Politik, die wir betreiben, auf dem richtigen Weg sind, denn die Frage, die sich selbst Leuten, die nicht in dieser Materie zu Hause sind bezie­hungsweise tagtäglich damit zu tun haben, berechtigterweise aufdrängt, ist: Auf der einen Seite haben wir Zugangsbeschränkungen an den Universitäten, wo es hohe Drop-out-Quoten und Knock-out-Prüfungen gibt, und auf der anderen Seite mangelt es an Fachpersonal. Das ist meiner Auffassung nach ein klassischer Fall von verfehlter Politik. (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Himmer.– Wie bitte? (Bundesrat Mayer: Das war zu einfach! – Bundesrat Mag. Himmer: Da einen Zusammenhang ...!) – Hättest du es gerne komplizierter?

Dass wir in diesem Bereich Fachpersonal benötigen, ist, wie ich meine, unbestritten. Das sagen uns die vorliegenden Expertisen. Dass wir aber auf der anderen Seite Studenten/Studentinnen haben, die  (Bundesrat Dr. Kühnel: Das Falsche studie­ren!) – Nein, nicht das Falsche! Liebe Kollegen, wir sind in einer Bildungsgesellschaft! Anstatt uns Gedanken darüber zu machen, wie wir Bildung für die Jugend noch attraktiver gestalten können, machen wir uns Gedanken darüber, wie wir den Zugang zur Bildung behindern. (Bundesrat Dr. Kühnel: Zu bestimmten Studienrichtungen, nicht zur Bildung! Elektroingenieure können jederzeit ...!)

Das ist der „innovative“ Weg, wie wir für Österreich in der Zukunft handeln! – Das ist sicher nicht der Weg, den wir teilen werden, aber darüber können wir ein anderes Mal debattieren.

Nichtsdestotrotz geht es uns und mir darum, dass den Betroffenen der substanzielle Rechtsschutz nicht verweigert wird und dass sie Rechtsschutz beanspruchen können. Wir werden dem Gesetz natürlich zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.30


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Mag. Bandion-Ortner. – Bitte.

 


12.30.16

Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren Bundesräte! Durch die Novelle des Unterbringungs- und Heimaufenthaltsgesetzes werden Erfahrungen aus der Anwen­dungs­praxis berücksichtigt und in die bestehenden Gesetze eingebaut. Dem Ganzen ist schon vor längerer Zeit eine Enquete vorangegangen. Auch von meiner Seite ein


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