BundesratStenographisches Protokoll783. Sitzung / Seite 11

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Durchschnitt. Permanent ist die Rede von der sogenannten Wissensgesellschaft, die ja dauernd gepriesen wird. In allen Berichten der Industriellenvereinigung ist nachzule­sen, wie wichtig es für den wirtschaftlichen Erfolg des Landes ist, dass es einen hohen Bildungsstand der Bevölkerung gibt. In allen EU-Ländern ist mittlerweile auch nachge­wiesen, dass die Nachfrage nach höher qualifizierten, ausgebildeten Fachkräften in den letzten Jahren immer mehr gestiegen ist, dass die Nachfrage nach gering qualifizierten Menschen eben permanent sinkt. Selbst die OECD-Direktorin für Bildung hat im Hin­blick auf Österreich ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Bedarf der Wirtschaft an hoch qualifizierten Arbeitskräften in Österreich durch das Bildungssystem noch im­mer nicht gedeckt ist, und sie hat Österreich empfohlen: Wenn Österreich aus der Wirt­schaftskrise gestärkt hervorgehen möchte, dann muss Österreich auch in Bildung in­vestieren.

Gleichzeitig möchten aber Sie, Frau Ministerin, flächendeckend Zugangsbeschränkun­gen erlauben und mit dem Notfallparagraphen für das Studium der Publizistik und der Architektur und an der Wirtschaftsuniversität Zulassungsbeschränkungen schaffen.

Ich möchte Sie im Hinblick auf den Notfallparagraphen nur daran erinnern, dass dieser damals geschaffen wurde, weil der Gesetzgeber dies in Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Jahr 2006 als notwendig erachtet hat. Mit diesem Urteil wurden ja die damaligen Zugangsregelungen für ausländische Studierende gekippt. In­sofern war dieser Notfallparagraph nur eine Möglichkeit, ein Mittel, um aus dieser ver­zwickten Lage herauszuhelfen. Aber, wie schon der Name sagt, ein Notfallparagraph ist für Ausnahmesituationen gedacht, und es kann nicht sein, dass damit über das Hin­tertürchen allgemeine Hochschulpolitik gemacht wird. Das heißt, der Notfallparagraph kann kein Modell für eine langfristige Hochschulplanung sein! (Beifall bei der SPÖ so­wie des Bundesrates Dönmez.)

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch das belgische Beispiel erwähnen, wo ja zurzeit ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig ist, bei dem darüber entschieden wird – das Urteil ist in einer Woche zu erwarten –, ob Quoten für ausländi­sche Studierende gemeinschaftsrechtswidrig sind oder nicht.

Das erwähne ich nur deshalb, weil ich den Schlussantrag der Generalanwältin sehr in­teressant gefunden habe, die meint, dass Zugangsbeschränkungen ein Grund für die Gemeinschaftswidrigkeit von Quotenregelungen sein können. Sie argumentiert das da­mit: Wenn Belgien meint, dass Quoten für Ausländer deshalb wichtig sind, weil man ja sicherstellen will, dass es genug inländische Fachkräfte gibt, so stellt sie die berechtig­te Frage, warum es dann überhaupt Zugangsbeschränkungen gibt, wenn es darum geht, dass es sehr viele ausreichend ausgebildete inländische Ärzte, Fachkräfte geben soll. – Deshalb ist zu befürchten, dass eine derartige Zugangsbeschränkung unter Um­ständen auch die Quotenregelung für Ausländer kippen könnte.

Bisher waren die Argumente für die Zugangsbeschränkungen in Österreich erstens einmal, dass unsere österreichischen Universitäten von deutschen Studierenden über­laufen sind, und zweitens, dass die Studienbedingungen so miserabel sind.

Zum einen möchte ich nur sagen – etwas, was bisher noch nie gesagt wurde –, dass die Zahlen der deutschen Studierenden in den letzten Jahren zurückgegangen sind, und das Zweite ist, dass man eben in Deutschland sieht, dass es zurzeit ein Umden­ken gibt und mittlerweile auch andiskutiert wird, in Deutschland den Numerus clausus im Bereich der Medizin zu entschärfen, abzuschaffen.

Wenn das bisherige Problem für unsere Universitäten die deutschen Studierenden waren, so müsste ja jetzt, da in Deutschland eben darüber nachgedacht wird, den Numerus clausus im Bereich der Medizin zu entschärfen, die logische Konsequenz sein, dass man zum Beispiel im Bereich der Medizin diese Zugangsbeschränkungen


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