internationalen Wettbewerb standhalten können, unsere Universitäten auch im internationalen Bereich in der Topliga führen können und die beste Qualität, die es gibt, an den Universitäten zur Verfügung stellen können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)
10.21
Präsident Peter Mitterer: Damit ist die erste Aktuelle Stunde im Bundesrat beendet.
Als kurzes Resümee ist festzuhalten, dass diese Aktuelle Stunde die Feuerprobe durchwegs bestanden hat, sowohl was die Qualität der Redebeiträge als auch die Disziplin der einzelnen Redner anlangt, obwohl sie größtenteils im pädagogischen Bereich angesiedelt waren. (Heiterkeit.) Was die Überschreitung der Redezeit des Regierungsmitgliedes anbelangt, ist das durchwegs im Sinne einer besseren Information für uns Bundesräte. Herzlichen Dank dafür.
Damit, wie gesagt, ist die Aktuelle Stunde beendet.
Präsident Peter Mitterer: Hinsichtlich jenes Verhandlungsgegenstandes, der gemäß Artikel 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt, sowie
der Mitteilung des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger am 9. April 2010 in Chisinau/Moldau und gleichzeitige Beauftragung der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl mit seiner Vertretung und
jenes Schreibens des Bundeskanzlers gemäß § 23c Abs. 5 B-VG beziehungsweise
jenes Schreibens des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG betreffend die Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Straftaten
verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
Beschluss des Nationalrates, der gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt:
Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2010 betreffend ein Bundesgesetz über die Beteiligung Österreichs an der 5. allgemeinen Kapitalerhöhung der Asiatischen Entwicklungsbank (AsEB-5) (603 und 621/NR der Beilagen)
*****
Schreiben des Bundeskanzlers betreffend Nominierung gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG:
„BUNDESKANZLERAMT ÖSTERREICH
WERNER FAYMANN
BUNDESKANZLER
An Herrn
Bundesratspräsidenten
Peter MITTERER
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