BundesratStenographisches Protokoll783. Sitzung / Seite 28

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internationalen Wettbewerb standhalten können, unsere Universitäten auch im interna­tionalen Bereich in der Topliga führen können und die beste Qualität, die es gibt, an den Universitäten zur Verfügung stellen können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

10.21


Präsident Peter Mitterer: Damit ist die erste Aktuelle Stunde im Bundesrat beendet.

Als kurzes Resümee ist festzuhalten, dass diese Aktuelle Stunde die Feuerprobe durch­wegs bestanden hat, sowohl was die Qualität der Redebeiträge als auch die Disziplin der einzelnen Redner anlangt, obwohl sie größtenteils im pädagogischen Bereich an­gesiedelt waren. (Heiterkeit.) Was die Überschreitung der Redezeit des Regierungsmit­gliedes anbelangt, ist das durchwegs im Sinne einer besseren Information für uns Bun­desräte. Herzlichen Dank dafür.

Damit, wie gesagt, ist die Aktuelle Stunde beendet.

10.21.59Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Peter Mitterer: Hinsichtlich jenes Verhandlungsgegenstandes, der gemäß Artikel 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt, sowie

der Mitteilung des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufent­halt des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Mi­chael Spindelegger am 9. April 2010 in Chisinau/Moldau und gleichzeitige Beauftra­gung der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl mit seiner Vertretung und

jenes Schreibens des Bundeskanzlers gemäß § 23c Abs. 5 B-VG beziehungsweise

jenes Schreibens des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG betreffend die Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Straftaten

verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Ge­schäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

Beschluss des Nationalrates, der gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungs­recht des Bundesrates unterliegt:

Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2010 betreffend ein Bundesgesetz über die Beteiligung Österreichs an der 5. allgemeinen Kapitalerhöhung der Asiatischen Entwick­lungsbank (AsEB-5) (603 und 621/NR der Beilagen)

*****

Schreiben des Bundeskanzlers betreffend Nominierung gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG:

                                                                                            „BUNDESKANZLERAMT ÖSTERREICH

                                                                                                                                  WERNER FAYMANN

                                                                                                                                       BUNDESKANZLER

An Herrn

Bundesratspräsidenten

Peter MITTERER

 


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