überschreitenden Kriminalität, ABI. Nr. L 210 vom 6.8.2008 S. 1, und des Beschlusses 2008/616/JI des Rates vom 23. Juni 2008 zur Durchführung des erstgenannten Beschlusses, ABI. Nr. L 210 vom 6.8.2008 S. 12, in das EU-Recht übergeführt. Damit verfügt Österreich im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit über ein dichtes Netz an bilateralen und multilateralen Kooperationsregelungen.
Im Jahr 2008 sind die USA mit einem Vorschlag für ein Abkommen über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Straftaten an Österreich herangetreten („Agreement on Enhancing Cooperation in Preventing and Combating Serious Crime“, PCSC-Abkommen).
Der Abschluss eines solchen Abkommens würde die Möglichkeiten der österreichischen Sicherheitsbehörden zur Zusammenarbeit mit vergleichbaren Stellen in den USA bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Straftaten, insbesondere des Terrorismus, erweitern.
Der Abschluss eines derartigen Abkommens ist nur möglich, wenn darin ein aus europäischer und insbesondere österreichischer Sicht befriedigendes und angemessenes Datenschutzniveau verankert wird, wobei insbesondere auf die Verhältnismäßigkeit der Datenübermittlungen und auf geeignete Rechtsschutzmechanismen für die Durchsetzung der Rechte der/des Betroffenen abzustellen sein wird. Die Verhandlungen mit den USA über ein Abkommen zur Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Straftaten werden im vollen Einklang mit Österreichs internationalen Verpflichtungen geführt werden.
Darüber hinaus stellt der Abschluss eines PCSC-Abkommens ein wichtiges Element für den Verbleib Österreichs im US-„Visa Waiver Program“ (Visa-Verzichtsprogramm) dar. Im Februar 2008 haben die USA den EU-Mitgliedstaaten mitgeteilt, dass dieses Programm neu erarbeitet und an einen verstärkten Datenaustausch zwischen EU-Mitgliedstaaten und den USA gekoppelt werden soll. In einem Schreiben des US-Heimatschutzministeriums vom 31. Dezember 2008 wurde Österreich im Hinblick auf seinen Verbleib in diesem Programm aufgefordert, ein PCSC-Abkommen mit den USA abzuschließen.
Die USA haben derartige Abkommen bereits mit einer Anzahl von EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet (darunter Deutschland, Portugal, Tschechien, Ungarn, Litauen, Griechenland und die Slowakei) und stehen mit weiteren in Verhandlungen. Spanien und das Vereinigte Königreich haben mit den USA Abkommen zu ähnlichen Inhalten abgeschlossen.
Bislang haben verschiedene Gespräche zwischen Österreich und den USA auf Expertenebene über die Ziele und Rahmenbedingungen eines solchen Abkommens, insbesondere im Bereich des Datenschutzes, stattgefunden. Im Februar 2010 erfolgte ein Besuch einer hochrangigen österreichischen Delegation von Expertinnen und Experten in Washington, an der Vertreter/innen aus dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Inneres teilnahmen und bei dem neuerlich insbesondere Datenschutzaspekte behandelt wurden.
Das geplante Abkommen wird gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend sein und daher der Genehmigung des Nationalrats gemäß Art. 50 B-VG bedürfen.
Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Aufnahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.
Für die Verhandlungen ist folgende österreichische Delegation vorgesehen:
Botschafterin Dr. Elisabeth Tichy-Fisslberger Bundesministerium
für europäische und
Delegationsleiterin
internationale Angelegenheiten
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