Herrn
Präsidenten des Bundesrates
Parlament, Dr. Karl Renner Ring 1-3 19. März 2010
1017 Wien GZ: BMeiA-US.8.33.02/0001-I.2a/2010
Sehr geehrter Herr Präsident!
Im Auftrag von Bundesminister Dr. Michael Spindelegger unterrichte ich Sie gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG, dass aufgrund des Vorschlages der Bundesregierung vom 9. März 2010 (Pkt. 18 des Beschl.Prot. Nr. 52) der Herr Bundespräsident am 11. März 2010 die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Straftaten erteilt hat. Die Aufnahme dieser Verhandlungen wird ehestmöglich erfolgen.
Zur näheren Information lege ich eine Kopie des Vortrages an den Ministerrat bei.
Mit meinen besten Grüßen
Beilage“
„BUNDESMINISTERIUM FÜR EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE ANGELEGENHEITEN
BMeiA-AT.4.36.33/0001-IV.4a/2010
Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Straftaten; Verhandlungen
V o r t r a g
an den
M i n i s t e r r a t
Entwicklungen der letzten Jahre in den Bereichen des internationalen Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration haben die Notwendigkeit einer verstärkten internationalen Zusammenarbeit von Polizei und Justiz verdeutlicht.
In Ergänzung zu den Anstrengungen innerhalb der Europäischen Union (EU) zur Verstärkung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit hat Österreich in den letzten Jahren eine Reihe von bilateralen Staatsverträgen in diesem Bereich abgeschlossen. Darüber hinaus ist Österreich Vertragsstaat des (Prümer) Vertrags über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration, BGBI. III Nr. 159/2006, der am 27. Mai 2005 mit Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden unterzeichnet wurde und dem in der Zwischenzeit auch Finnland, Slowenien, Ungarn, Rumänien, Estland, Slowakei, Bulgarien und Norwegen beigetreten sind. Der Prümer Vertrag regelt insbesondere den automationsunterstützten Austausch von DNA-, Fingerabdruck- und Kraftfahrzeugdaten zwischen den Vertragsstaaten zum Zwecke der Verhinderung und Verfolgung von Straftaten. Die wesentlichen Bestimmungen des Prümer Vertrags wurden durch Annahme des Beschlusses 2008/615/JI des Rates vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenz-
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