BundesratStenographisches Protokoll783. Sitzung / Seite 30

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Herrn

Präsidenten des Bundesrates

Peter Mitterer

Parlament, Dr. Karl Renner Ring 1-3                                                                          19. März 2010

1017 Wien                                                                           GZ: BMeiA-US.8.33.02/0001-I.2a/2010

Sehr geehrter Herr Präsident!

Im Auftrag von Bundesminister Dr. Michael Spindelegger unterrichte ich Sie gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG, dass aufgrund des Vorschlages der Bundesregierung vom 9. März 2010 (Pkt. 18 des Beschl.Prot. Nr. 52) der Herr Bundespräsident am 11. März 2010 die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Repu­blik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zu­sammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Straftaten er­teilt hat. Die Aufnahme dieser Verhandlungen wird ehestmöglich erfolgen.

Zur näheren Information lege ich eine Kopie des Vortrages an den Ministerrat bei.

Mit meinen besten Grüßen

Beilage“

„BUNDESMINISTERIUM FÜR EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE ANGELE­GENHEITEN

BMeiA-AT.4.36.33/0001-IV.4a/2010

Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwer­wiegender Straftaten; Verhandlungen

V o r t r a g

an den

M i n i s t e r r a t

Entwicklungen der letzten Jahre in den Bereichen des internationalen Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration haben die Notwendig­keit einer verstärkten internationalen Zusammenarbeit von Polizei und Justiz verdeut­licht.

In Ergänzung zu den Anstrengungen innerhalb der Europäischen Union (EU) zur Ver­stärkung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit hat Österreich in den letz­ten Jahren eine Reihe von bilateralen Staatsverträgen in diesem Bereich abgeschlos­sen. Darüber hinaus ist Österreich Vertragsstaat des (Prümer) Vertrags über die Ver­tiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration, BGBI. III Nr. 159/2006, der am 27. Mai 2005 mit Belgien, Deutschland, Spanien, Frank­reich, Luxemburg und den Niederlanden unterzeichnet wurde und dem in der Zwischen­zeit auch Finnland, Slowenien, Ungarn, Rumänien, Estland, Slowakei, Bulgarien und Norwegen beigetreten sind. Der Prümer Vertrag regelt insbesondere den automations­unterstützten Austausch von DNA-, Fingerabdruck- und Kraftfahrzeugdaten zwischen den Vertragsstaaten zum Zwecke der Verhinderung und Verfolgung von Straftaten. Die wesentlichen Bestimmungen des Prümer Vertrags wurden durch Annahme des Be­schlusses 2008/615/JI des Rates vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschrei­tenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenz-


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