be SchülerInnen! Ich darf dir, Herr Präsident, versichern, dass ich die 10 Minuten nicht ausschöpfen werde, weil alle drei Vorlagen einstimmig sind und darüber hinaus die ersten beiden Abkommen uns als Binnenland, was die Seefahrt betrifft, nicht unbedingt unmittelbar betreffen und auch nicht unseren Lebensnerv tangieren.
Zuerst darf ich kurz auf die Ziele der beiden Abkommen, bezüglich der Plattformen auf dem Festlandsockel und der Seeschifffahrt, eingehen. Hier geht es vor allem darum, dass terroristische Akte auf See und/oder gegen Plattformen verhindert werden, und zweitens, das Vertrauen in die Seeschifffahrt aufrechtzuerhalten beziehungsweise zu fördern.
Wie soll das nun geschehen? – Einerseits durch eine Erweiterung der Liste für strafbare Handlungen. Hier geht es vor allem darum, dass der Einsatz von Sprengsätzen, seien sie aus dem ABC-Bereich, atomar, nuklear, biologisch und chemisch, entsprechend geächtet wird, vor allem, wenn sie in terroristischer Absicht eingesetzt werden, wobei hier zu unterstellen ist, dass in so einem Fall wohl hauptsächlich Terrorismus dahinter steht. Man soll aber nicht ausschließen, dass eine derartige Waffe auch im klein- oder mittelkriminellen Bereich, wenn er über eine solche verfügt, zum Einsatz gebracht wird. (Vizepräsident Mag. Himmer übernimmt den Vorsitz.)
Hier geht es juristisch um eine Erweiterung, bei der vor allem der Versuch, die Mittäterschaft, die Beitragstäterschaft, die Anstiftung, die organisierte Kriminalität und auch die Verantwortlichkeit von juristischen Personen normiert werden soll.
Als Letztes ist noch vorgesehen, dass hier auch gewisse Durchsuchungsrechte zur Anwendung kommen können, allerdings, muss man dazusagen, nur unter bestimmten Voraussetzungen, und diese sind doch sehr stringent. Einerseits müssen hier beide Vertragspartner zustimmen – man kann nur hoffen, dass das eintritt –, weiters auch entsprechend befugte Beamte zur Verfügung stehen. Auch hier stellt sich die Frage, ob das entsprechende Personal immer zur richtigen Zeit am richtigen Ort vorhanden ist. Und natürlich muss ein begründeter Verdacht gegeben sein. „Begründeter Verdacht“ ist schon sehr einengend, wenn ich das als Jurist sagen darf.
Daher: Das klingt alles in der Theorie sehr gut, aber wir werden erst in der Praxis sehen, ob sich das unter diesen Voraussetzungen bewähren wird.
Für Österreich im Konkreten bedeutet das, dass vor allem Inländer in Österreich nach dem Personalitätsprinzip abgeurteilt werden können, wenn entsprechende Anklagen vorliegen.
Meine Fraktion wird beiden Abkommen selbstverständlich die Zustimmung erteilen.
Zuletzt möchte ich ganz kurz eingehen – um meinen Nachrednern nicht sämtliche Rosinen wegzunehmen (Bundesrat Konecny: Danke!) – auf das berühmte Europäische Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage. Im Ausschuss habe ich die Beamten aus dem Bereich des Bundesministeriums für europäische und auswärtige Angelegenheiten gefragt, ob wir demnächst damit zu rechnen haben, dass es auch ein Abkommen geben wird über ein Europäisches Zentrum für langfristige Wettervorhersage. Hier ist vielleicht auch ein Zusammenhang zum Wissenschaftsministerium gegeben. Diese Frage konnte von den Herren des Außenministeriums nicht beantwortet werden. Vielleicht kann das von deiner Seite aus erfolgen, liebe Frau Bundesministerin – aber das ist eher eine ironische Bemerkung, es muss hier nicht unbedingt eine Antwort geben.
Zu dem Punkt nur kurz gesagt: Einerseits soll die Anzahl der Mitglieder für dieses Zentrum erweitert werden, was für Österreich in der jetzigen budgetären Situation den Vorteil haben könnte – ich spreche hier ausdrücklich in der Möglichkeitsform –, dass der österreichische Beitrag abgesenkt werden kann.
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