BundesratStenographisches Protokoll783. Sitzung / Seite 44

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Zu überdenken wäre auch die Tatsache, dass Monatskarteninhaber offensichtlich ge­nerell vom Recht auf Entschädigung ausgeschlossen sind. Dieser Aspekt ist für mich wahrlich schwer nachvollziehbar, ist doch gerade der Monatskarteninhaber ein regel­mäßiger Bahnkunde. Da die Durchrechnung des Pünktlichkeitsgrades auf Monatsebe­ne erfolgt, besteht auch kein sachlicher Grund, warum gerade Monatskarteninhaber kein Anrecht auf diese Entschädigungen haben sollen.

Die Ermittlung eines Pünktlichkeitsgrades für alle Züge, die auf einer Strecke verkeh­ren, ist grundsätzlich sinnvoll. Häufig sind aber nur jene Kurse verspätet, die zu den Hauptverkehrszeiten fahren; das ist klar. Somit kann es vorkommen, dass Pendler, die täglich mit demselben Zug pendeln, wenn dieser häufig verspätet ist, keine Entschädi­gung erhalten, wenn die restlichen Kurse im Laufe des Tages immer pünktlich sind.

Diesen Umstand als im Sinne des Gesetzes zu betrachten, wäre wahrlich frivol. Es er­schiene mir sinnvoll, neben dem generellen Pünktlichkeitsgrad auch einen Pünktlich­keitsgrad für jeden einzelnen Kurs einheitlich festzulegen. Dies würde in Bezug auf Da­tenerfassung und Auswertung nur einen minimalen Mehraufwand bedeuten, würde aber die Qualität dieser neuen Fahrgastrechte deutlich erhöhen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)

11.08


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesminister Bu­res. – Bitte, Frau Minister.

 


11.08.57

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Herr Prä­sident! Hohes Haus! Es freut mich, dass eigentlich in allen Reden hier klar zum Aus­druck gekommen ist, dass es außer Streit steht, dass wir in Österreich ein umwelt­freundliches Verkehrsmittel wie die Bahn – die Österreichischen Bundesbahnen und auch die Privatbahnen – aus vielen guten Gründen brauchen.

Es ist der zweite Bericht über die Leistungen, die an die Eisenbahnunternehmungen bezahlt werden, den ich heute hier diskutieren darf, und ich glaube, man muss, ähnlich wie beim ersten Bericht, sagen, dass wir uns in vielen anderen Bereichen in den diver­sen Berichten so viel Transparenz, wie dies beim vorliegenden Bericht der Fall ist, nur wünschen könnten.

Der Bericht orientiert sich klar an den gesetzlichen Vorgaben, die beschlossen worden sind, und ich möchte mich bei jenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in meinem Haus bedanken, die das Ganze mit einer wirklich hohen Präzision und in dieser Detailliertheit für die im Nationalrat und im Bundesrat verantwortlichen Politikerinnen und Politiker zu­sammengefasst haben.

Ich glaube, es ist diese Transparenz auch deshalb so wichtig, weil man damit das Be­kenntnis zur Notwendigkeit dieser finanziellen Zuschüsse an ein öffentliches Verkehrs­mittel stärkt. Die österreichischen Eisenbahnen sind nichts anderes als ein österrei­chisches öffentliches Verkehrsmittel – ob das im ländlichen Raum oder in Ballungszen­tren ist. Und wir wissen natürlich – viele von Ihnen sind ja gleichzeitig Gemeindepoliti­ker/innen –, dass der öffentliche Verkehr subventioniert werden muss, da er einen ho­hen ökologischen, volkswirtschaftlichen und umweltpolitischen Nutzen hat. Daher sagt die Politik zu Recht, sie will das aufrechterhalten, und daher müssen, wie auch im Be­richt dargestellt, die gemeinwirtschaftlichen Leistungen gestützt werden.

Ein Beispiel aus diesem Bericht: Wir sagen, wir stützen Tarife, sozusagen das, was die Fahrkarte eines Pendlers, einer Pendlerin kostet. Das hat also auch eine bedeutende soziale Funktion. Es kann ja nicht sein, dass sich nur eine gewisse Gruppe von Men­schen das Fahren mit der Eisenbahn leisten kann. Und damit das nicht der Fall ist, müssen wir diese Tarife stützen.

 


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