ter Schritt sein. In Zukunft müssen wir auch darauf achten, dass Halbjahres-, Monats- oder Monatsstreckenkarten personifiziert werden, damit das dann auch entsprechend vergütet werden kann. Selbst wenn wir heute den Besitzern solcher Karten etwas vergüten wollten, könnten wir das nicht, da wir nicht wissen, wohin wir die Refundierung überweisen sollen, wenn wir keine Daten haben.
Breite Zusammenarbeit gibt es bei der Qualität im Nahverkehr beziehungsweise bei deren Verbesserung. Parallel zur Neuregelung der Fahrgastrechte wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die Qualität des Nahverkehrs insgesamt verbessern soll. Ich denke, dass auch das ein wesentlicher Schritt für die Zukunft ist.
Im Eisenbahngesetz werden einige Änderungen durchgeführt, was Sicherheit im Allgemeinen betrifft. Da geht man auf die Ausbildung im Triebfahrzeugfahrdienst ein – und leider nur auf die Ausbildung im Triebfahrzeugfahrdienst. Ich glaube, es wäre ganz wichtig, auch andere Bereiche einzubinden. Österreich möchte als Vorreiter auch Fahrdienstleiter und Zugpersonal in Anbindung an die Triebfahrzeugführer-Ausbildung entsprechend berücksichtigen und ausbilden.
Durch die Liberalisierung im Eisenbahngesetz ergibt sich Folgendes bezüglich § 48: In der bestehenden Bestimmung über die bauliche Umgestaltung von Verkehrswegen soll auch verankert werden, wie die Auflassung schienengleicher Eisenbahnübergänge auf Antrag oder von Amts wegen angeordnet werden kann oder welche Ersatzmaßnahmen hiefür vorgesehen sind.
Ein weiterer Punkt ist in § 50 des Eisenbahngesetzes enthalten. Um die Einhaltung von Rotlichtzeichen kontrollieren zu können, wird angestrebt, eine Videoüberwachung durchzuführen. Das heißt, sobald das Rotlicht am Bahnübergang aktiviert ist, wird eine Videokamera eingeschaltet beziehungsweise wird auch die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen kontrolliert.
Ich glaube, nur so kann man die Eisenbahnkreuzungen wieder sicher machen. Wir sehen in der Praxis immer wieder, dass viele Autofahrer, wenn das Rotlicht unmittelbar vor Annäherung eines Fahrzeuges eingeschaltet wird, versuchen, die Eisenbahnkreuzung noch zu überqueren – auch das kann zu tödlichen Unfällen führen.
Da man weiß, wie die Gelder, die hier lukriert werden, verteilt werden, gibt es eine breitere Zustimmung, das heißt, die Behörde wird aus den Einnahmen 50 Prozent erhalten, der Straßenerhalter 30 Prozent und der Sozialfonds 20 Prozent – eine sehr sinnvolle Maßnahme.
Wir werden diesem Gesetzesbeschluss natürlich unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)
11.26
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Junker. – Bitte, Frau Bundesrätin.
11.26
Bundesrätin Anneliese Junker (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Das Gesetz, das wir heute beschließen, ist okay. Dass im Nahverkehr die 40 000 Kartenbesitzer eine Entschädigung bekommen sollen, ist jetzt vielleicht nur ein erster Schritt, aber das lässt sich ausbauen – vor allem auch dann, wenn die ÖBB mehr Sicherheit im Schienenverkehr anbieten können; dann werden wir wahrscheinlich auch da mehr anbieten können, weil sie weniger zahlen müssen. (Bundesrat Stadler: Was hat ... mit Sicherheit zu tun?)
Die Regelung im Fernverkehr ist aber sicher nur ein erster Schritt, den ich für sehr positiv halte. Fluglinien und andere Unternehmen haben solche Lösungen ja ohnehin schon.
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