BundesratStenographisches Protokoll783. Sitzung / Seite 52

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und weiß, in der Fahrschule lernst du genau, wie du vorzugehen hast, dass du nicht darauf stehen bleiben darfst, dass du langsam hinfahren musst und so weiter und so fort. Dass es in der Realität ganz anders aussieht und dass die meisten Leute das lei­der vergessen, wenn sie einmal den Führerschein haben, ist eine andere Geschichte. Deshalb ist es unserer Meinung nach ganz wichtig, dass man auch diese Kontrolle ver­bessert. Das ist jetzt im Gesetz verankert, das ist positiv.

Weniger positiv ist, dass die neue Regelung bei den Eisenbahnkreuzungen jetzt mehr oder weniger das Zusperren von Kreuzungen zulässt oder sogar noch fördert. Es ist für den Autofahrer zum Teil nicht so problematisch, wenn er einen Umweg machen muss, um die Eisenbahn zu kreuzen, für einen Radfahrer oder einen Fußgänger ist das aller­dings sehr problematisch. Daher meine ich, dass man diese Regelung schon noch ein­mal überdenken sollte.

Der ursprüngliche Entwurf hätte für die Gemeinden eine massive Belastung dargestellt. In Korneuburg zum Beispiel wären davon zwei Kreuzungen betroffen, und dort könnte man dafür nicht das nötige Geld aufbringen, denn das geht sich im Budget ganz ein­fach nicht aus. (Zwischenruf des Bundesrates Kainz.) Der neue Bürgermeister wird es auch nicht bezahlen können. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Kainz.) Nein!

Es ist im Übrigen eine unrealistische Zahl. Man denkt: Das ist ja nur ein Schranken, was kann denn der schon kosten? Aber wenn dann die Gemeinde 70 000 € dazuzah­len soll, dann weiß man nicht, woher man dieses Geld nehmen soll.

Dass diese Regelung jetzt verbessert worden ist, ist okay. Aber die neue Regelung ist auch nicht das Gelbe vom Ei. Ich denke, man muss viel stärker darauf setzen, dass die Leute zu einer Eisenbahnkreuzung hinfahren, wie sie es in der Fahrschule gelernt haben, und sich an die Verkehrsregeln halten.

Jetzt noch ganz kurz zum vorigen Tagesordnungspunkt; Bundesrat Zangerl hat vorhin auch im Nachhinein zu einem Punkt gesprochen. Ich danke für die Liste, die ich bereits bekommen habe. Ich finde es recht spannend, wenn da zum Beispiel drinsteht, dass der Qualitätsbonus auch davon abhängt, dass es Mehrzweckabteile für Rollstuhl-, Kin­derwagen-, Fahrrad- und Wintersportgerätemitnahme gibt, wohingegen man jetzt im Railjet die Räder nicht mehr mitnehmen kann, soviel ich weiß. Es wird also dann der Qualitätsbonus darunter leiden. Ich hätte gerne all diese Dinge schon im Bericht ge­habt, denn dann hätten wir bereits im Ausschuss darüber diskutieren können.

Ich verstehe schon, dass es nicht so leicht möglich war, diese Dinge pünktlich nachzu­liefern, aber genau das ist die Kritik am Bericht gewesen, nämlich dass einfach viele Dinge nicht drinstehen, über die man im Ausschuss in Ruhe hätte reden können, wo­durch viele Sachen vielleicht geklärt worden wären, in Bezug auf welche manche Leute skeptisch sind und fragen: Wozu bezahlen wir das überhaupt? Ich hoffe, dass der nächste Bericht das schon automatisch enthält. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.42


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesministerin Bu­res. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


11.42.14

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie beschließen heute eine EU-Verordnung, die noch nicht sehr lange in diesem Hause liegt, sondern die es erst seit Anfang Dezember 2009 gibt. Sie ist als EU-Richtlinie bereist eins zu eins in Anwen­dung. Hätten wir uns nicht dazu entschlossen und hätte ich nicht gesagt: Ich will die Fahrgastrechte über die EU-Richtlinie hinaus stärken, ich möchte, dass in Österreich auch die Pendlerinnen und Pendler Fahrgastrechte bekommen!, dann hätten wir heute


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