diesen Punkt gar nicht auf der Tagesordnung, dann wäre diese Beschlussfassung gar nicht erforderlich gewesen. Die EU-Richtlinie ist seit Dezember an sich in Anwendung, mit Ausnahme jener Bereiche, die wir aus Konsumentenschutzgründen zusätzlich vorgeschlagen haben, weil wir eine zusätzliche Stärkung der Fahrgastrechte vornehmen wollen.
Ich glaube, dass es ganz wichtig ist, dass es, auch wenn das in Zweifel gezogen wird, Unternehmen gibt, die sagen: Wir haben eine Gesamtverantwortung!, und die daher Dinge auch freiwillig tun. (Beifall der Bundesräte Boden und Konecny.) So bilden zum Beispiel die Österreichischen Bundesbahnen 1 870 Lehrlinge aus, und das in zukunftsorientierten Berufen, in vielen Bereichen für die Wirtschaft und nicht direkt für das Unternehmen – und das freiwillig, weil sie wissen, dass sie als eines der größten Unternehmen Österreichs auch soziale Verantwortung haben.
Die Österreichischen Bundesbahnen werden diese Regelungen, die Sie heute hier beschließen werden, noch im April rückwirkend mit Jänner zur Umsetzung bringen. Das müssten sie nicht, aber es geht ihnen darum, dann, wenn sie im Nahverkehr unpünktlich sind, dafür zu sorgen, dass diese Regelungen, auch wenn sie erst jetzt im April beschlossen werden, rückwirkend mit Jänner den Konsumentinnen und Konsumenten zugute kommen.
Sie haben natürlich recht, wenn Sie sich die Frage stellen: Welche bürokratischen Hürden wird es dann wieder geben? Manchmal ist es so, dass Instrumente geschaffen werden, dass aber dann der Einzelne oder die Einzelne keinen Zugang dazu hat. Aber genau das wird in diesem Fall nicht passieren, denn die Pünktlichkeit der ÖBB oder der Privatbahnen – das gilt ja für beide Bereiche – wird über den Regulator festgehalten. Jene Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer, die Jahreskarten haben, werden, weil diese personalisiert sind, automatisch entweder das Geld refundiert bekommen, wenn die Pünktlichkeit nicht gegeben war, oder es wird ihnen das Geld für die nächste Jahreskarte in Abzug gebracht. Das heißt, das ist eine wirklich konsumentenfreundliche Regelung ohne viel bürokratischen Aufwand, und diese wird über die EU-Richtlinie hinaus vom Unternehmen ÖBB im Unterschied zu Privatbahnen rückwirkend mit Jänner zur Umsetzung gebracht. Das ist eine Möglichkeit, dass wir die Fahrgastrechte über die EU-Vorgaben hinaus in Österreich stärken, und mir ist das ein besonderes Anliegen.
Der zweite Bereich, den ich hier ansprechen möchte, ist die Frage von einheitlichen Qualifizierungs- und Ausbildungskriterien für Lokführer. Das ist aus Verkehrssicherheitsgründen etwas ganz Wesentliches. Wir haben in Österreich eine hohe Qualität der Ausbildung unserer Lokführer und unserer zwei Lokführerinnen, die wir glücklicherweise schon haben – aber es müssen noch mehr werden –, und wir wollen dieses hohe Ausbildungsniveau für alle anderen in Europa auch sicherstellen, weil sie auch auf unseren Gleisen unterwegs sind und weil es da um die Sicherheit geht, und das werden wir damit erreichen.
Der dritte Punkt im Bereich der Verkehrssicherheit ist die Frage der Eisenbahnkreuzungen. Eisenbahnkreuzungen sind Gefahrenträger. Wir haben im Jahr rund 170 Unfälle auf Eisenbahnkreuzungen. Im letzten Jahr sind 14 Menschen auf Eisenbahnkreuzungen gestorben, 37 Menschen wurden schwer verletzt, und das zeigt, dass wir in diesem Bereich alles unternehmen müssen, um menschliches Leid zu verhindern, daher müssen wir unsere Eisenbahnkreuzungen sichern.
Es ist dabei nur von jenen Eisenbahnkreuzungen die Rede, wo Straßenverkehr, Pkw-Verkehr stattfindet. Spazierwege zu unterbinden, das steht keinesfalls zur Diskussion und das wird es auch in Zukunft nicht geben, sondern es geht hier um Kreuzungsbereiche der Schiene, und da ist auch klar definiert, bei welchem Verkehrsaufkommen besondere Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind – diese sind natürlich vor allem dort notwendig, wo wir tatsächlich Gefahrenbereiche haben.
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