BundesratStenographisches Protokoll783. Sitzung / Seite 55

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Berichterstatter Erwin Preiner: Herr Präsident! Frau Minister! Geschätzte Kollegin­nen und Kollegen! Der Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Techno­logie über den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2010 betreffend Änderung des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenver­kehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) liegt Ihnen in schriftlichter Form vor; ich kom­me daher sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorla­ge am 6. April 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Auch der Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion (VAIG 1994) geändert wird, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorla­ge am 6. April 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Peter Mitterer: Ich danke für die Berichterstattung.

Ich darf nun sehr herzlich den langjährigen Premierminister Belgiens Wilfried Martens hier im Bundesrat begrüßen. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt als Erste Frau Bundesrätin Kemperle. – Bitte.

 


11.51.33

Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Werte Frau Bundesministerin! Ge­schätzte Damen und Herren des Bundesrates! Heute gibt es einen erfreulichen Anlass, zu diesen beiden Gesetzen Stellung zu beziehen, denn sie betreffen Bestimmungen, die zum Schutze von Beschäftigten, von Arbeiternehmern/Arbeitnehmerinnen beschlos­sen und letztendlich umgesetzt werden in nationales Recht. Im europäischen Verlauf besteht dieses Recht beziehungsweise dieses Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals bereits seit längerem.

Wenn wir daran denken, dass dieses Gesetz bereits seit 1970 besteht und letztendlich dieses Übereinkommen bereits viermal abgeändert wurde, so müssen wir sagen: Wir haben doch einige Zeit gebraucht, drei dieser Abänderungen in Österreich umzuset­zen. Die erste – und da enthält, glaube ich, das Sprichwort „Gut Ding braucht Weile“ doch einiges an Wahrheit – ist aus dem Jahr 1995 und betrifft die technologischen Vor­gaben im Zusammenhang mit der Angleichung an die Verkehrsordnung. Die zweite Änderung, welche bereits 2004 in Kraft getreten ist und die Bestimmungen hinsichtlich der Straßenkontrollen, insbesondere jener Kontrollen betrifft, die eine Mindestanzahl dieser festlegt sowie Regelungen hinsichtlich der Funktion der Kontrollgeräte enthält, beinhaltet auch eine Erweiterung der Änderung betreffend die Einführung der digitalen Tachographen, welche im Jahr 2006 in Kraft getreten ist. Das heißt, es hat doch einige Zeit gedauert, bis letztendlich diese Änderungen auch im österreichischen Recht Ein­gang gefunden haben. Nichtsdestotrotz haben sie ja bereits im europäischen Recht und auch für uns Geltung gehabt und erlangt.

Was in diesem Zusammenhang positiv ist, ist der Umstand, dass es nicht nur Bürger und Bürgerinnen der Länder der Europäischen Union betrifft, sondern auch Bürger und Bürgerinnen der Länder außerhalb der Europäischen Union, und zwar Bürger und Bür­gerinnen jener Länder, die dieses Abkommen mit unterzeichnet haben. Ich glaube, dass diesen Schutz nicht nur jene Menschen brauchen, die innerhalb der Europäischen


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