Union leben, sondern auch jene außerhalb der EU. Wir alle wissen, wie mit den Bestimmungen für die Lenk- und Ruhezeiten in Bezug auf Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen umgegangen wird, und daher bedarf es da besonderer Bestimmungen und auch genauer Kontrollen.
Etwas sonderlich mutet es dabei allerdings schon an, dass man zwei digitale Geräte braucht, um mit dem einen das andere zu kontrollieren und um damit sicherzustellen, dass tatsächlich die Bestimmungen eingehalten werden. Ich hoffe, dass wir da bald einen Schritt weiter sein werden und es ins Bewusstsein gelangen wird, dass es sich um Schutzbestimmungen handelt und dass Manipulationen verboten sind, die letztendlich auch hinsichtlich des Straßenverkehrs bedenklich sind, denn wenn Fahrpersonal, wenn Lenker und Lenkerinnen übermüdet auf den Straßen unterwegs sind, dann besteht kein Zweifel daran, dass damit eine erhöhte Unfallgefahr verbunden ist.
Das zweite Bundesgesetz betrifft die Verkehrs-Arbeitsinspektion. Dieses wurde erweitert um einige Maßnahmen, die bereits jetzt im rechtlichen Bereich Anwendung finden. Per Verordnung ist es der Verkehrsministerin möglich, Konkretisierungen durchzuführen, die, wie ich glaube, notwendig sind und die dazu dienen sollen, Rechtssicherheit zu erlangen, was damit auch möglich geworden ist. Durch Einfügen des „Verwaltungsverfahrens“ anstatt des „Genehmigungsverfahrens“ wurden Möglichkeiten geschaffen, konkreter darauf Bedacht zu nehmen und, erweitert um die Heranziehung von Unterlagen, für mehr Sicherheit in diesen Bereichen zu sorgen.
Positiv zu erwähnen ist, dass bei dieser Gesetzeswerdung auch die Stellungnahmen der Bundesarbeitskammer beziehungsweise der für diesen Bereich zuständigen GewerkschafterInnen wieder mit eingeflossen sind. Dafür herzlichen Dank! Ich glaube, dass gerade in diesem Bereich die sozialdemokratische Handschrift ihren Niederschlag gefunden hat. Herzlichen Dank! Wir werden diesen beiden Gesetzesbeschlüssen sehr gerne unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)
11.57
Präsident Peter Mitterer: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesrat Mayer. – Bitte, Herr Kollege.
11.57
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Kemperle hat zu diesen beiden Gesetzesmaterien schon einiges ausgeführt und abschließend gemeint, dass das Gesetzeswerk die sozialdemokratische Handschrift trägt. Es trägt aber auch unsere Handschrift, auch unsere Vorschläge sind hier mit eingeflossen, sonst wären das jetzt Gesetze aus einer anderen Sicht heraus. Also wir treten schon sehr für diese Gesetzesmaterien ein! Das möchte ich vorwegschicken, liebe Kollegin.
Bei der Änderung des sogenannten AETR, des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals, geht es auch um EU-Verordnungs- beziehungsweise Rechtssituationen, die in diesem Bereich anzupassen und auch zu modernisieren sind, wie Frau Kollegin Kemperle bereits gesagt hat. Es ermöglicht uns, die Lenk- und Ruhezeiten für Lkw-Fahrer, die im Bereich der Europäischen Union gelten, auch auf Länder auszuweiten, die nicht Mitglieder der Europäischen Union sind. Damit stellen wir sicher, dass sich zum Beispiel Länder wie Albanien, Bosnien, Kroatien oder Norwegen auch an dieses Abkommen zu halten haben, und das ist schon ein wichtiger Gesichtspunkt, weil sich das Fahrpersonal aus diesen Ländern auch an die Bestimmungen und Vorschriften in Österreich, das ein wichtiges Transitland ist, zu halten hat.
Wir leisten damit auch einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, wenn sich die Fahrer aus diesen Ländern an unsere Bestimmungen halten
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