zeugt bin, dass es auch in vielen Bereichen unseres Straßennetzes gute und richtige Investitionen gibt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
12.39
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Strohmayer-Dangl. – Bitte.
12.39
Bundesrat Kurt Strohmayer-Dangl (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen heute die Abänderung des Bundesgesetzes über das Bundesstraßengesetz 1971. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Festlegung von Trassen für das hochrangige Straßennetz immer wieder die Gemüter erregt. Verschiedenste Interessen von betroffenen Anrainern, von Bürgerinitiativen verschiedenster Art, von Gemeinden und Regionen prallen oft aneinander. Meist handelt es sich um subjektive, teilweise nachvollziehbare Einzelinteressen.
Langwierige Verhandlungen und Abwägungen dieser Interessen müssen aber auch einmal zu einer Entscheidung führen, und hier muss das Allgemeininteresse absolut im Vordergrund stehen. Schutzgüter, in erster Linie der Mensch, die Natur, Ökologie, Wirtschaft, Tourismus und vieles mehr, werden größtmöglich eingearbeitet. Eine Entscheidung unter Berücksichtigung dieser Kriterien soll aber auch eine Entscheidung bleiben.
Eines ist auch Sache: Jene Regionen und Gebiete, die an ein hochrangiges Straßennetz angebunden sind, erfahren einen gewaltigen Aufschwung in wirtschaftlicher, in touristischer und in lebenswerter Hinsicht. Da es sich aber meist um langfristige Projekte handelt, können sich die Entscheidungsgrundlagen aus verschiedensten Gründen ändern. Diesen Änderungsnotwendigkeiten soll der vorliegende Gesetzentwurf Rechnung tragen. Über den Gesetzentwurf selbst wurde schon sehr viel gesprochen, weshalb ich nicht mehr näher darauf eingehe, sondern ich möchte gleich auf die in Niederösterreich führende Trasse der S 34 kommen.
Sache ist, dass dieser Straßenzug bereits im Gesetz enthalten ist und es sich nur noch um eine Abänderung der Trassenführung handelt. Diese Trasse ist auch schon seit Längerem im niederösterreichischen Landesverkehrskonzept enthalten. Diese Schnellstraße ist wirklich dringend erforderlich und dient zur wirtschaftlichen und touristischen Entwicklung des Traisentales und einer guten Anbindung des Pielachtales an die A 1.
Es werden mit dieser Variante auch Zielsetzungen für die Errichtung der S 34 erfüllt: eine Verbesserung der Erreichbarkeit des niederösterreichischen Zentralraumes und der Landeshauptstadt St. Pölten, die Minderung der Trennwirkung zur bestehenden Bundesstraße 20, zur Mariazeller Bundesstraße, die Minimierung der künftigen Belastung des Schutzgutes Mensch durch Lärm- und Luftschadstoffe, die Erhöhung der Verkehrssicherheit und Senkung der Unfallhäufigkeiten.
Die Errichtung einer hochwertigen, dem Stand der Technik entsprechenden Straßenverkehrsinfrastruktur im niederösterreichischen Zentralraum wird nach Süden ausgerichtet. Die Vorteile dieser sogenannten Westvariante sind: Es werden – auch wenn Sie es nicht glauben – keine größeren zusammenhängenden Siedlungsgebiete durchschnitten, und eine Verkehrsentlastung von rund 50 Prozent für diese Siedlungen tritt ein. Es ist ein geringerer landwirtschaftlicher Flächenverbrauch notwendig, da die Trasse ganz einfach kürzer ist.
Es ist eine bessere verkehrliche Wirksamkeit durch den Anschluss an die B 39 und den Bau der Spange A 1/B 1 zur Entlastung von St. Pölten gegeben. Wer heute durch St. Pölten fährt, weiß, welcher Verkehr sich durch unsere Landeshauptstadt wälzt. Von großer
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