BundesratStenographisches Protokoll783. Sitzung / Seite 71

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ÖBB, alles besser machen kann. Es ist auch gut, wenn man sich heute damit be­schäftigt, wenn Kunden der ÖBB sich Sorgen machen. Aber ich glaube, man sollte da ein bisschen bei der Realität bleiben.

Erstens: Eine Seite verlangt immer, dass wir sparen müssen, weil wir zu viel Personal haben. Die andere Seite sagt: Wir wollen bis in das letzte Eck fahren, wir wollen mit dem Railjet das Rad mitnehmen.

Ich verstehe das, jeder, der mit dem Rad in den Urlaub fährt, soll es auch mitnehmen können. Aber, Herr Kollege Dönmez, der Railjet ist ein bisschen etwas anderes als eine Pferdeeisenbahn. (Allgemeine Heiterkeit. Bundesrat Dönmez: Echt?!) Heute kann man von den Haustieren angefangen alles mitnehmen und im langsamen Tempo irgend­wo in der Gegend herumschweifen. Aber ich glaube, du weißt sicher – und so weit kennen wir uns – die Vorzüge des neuen Zuges, des Railjets, zu schätzen.

Du wirst auch wissen, dass es die Sicherheit – nicht nur die Sicherheit im Eisenbahn­betrieb, sondern auch die Sicherheit für die Reisenden, die diesen Railjet benützen – verlangt (Bundesrätin Mühlwerth: ... wäre einfacher gewesen!), dass es unmöglich ist, in Fernverkehrszügen oder in qualitativ hochwertigen Zügen etwas anderes zu beför­dern, wie Räder, Haustiere und Sonstiges. – Das ist mein letzter Satz dazu. Aber ich bin schon erstaunt: Von jeder Seite kommt etwas anderes, und irgendwo in der Mitte prallt es aufeinander – entschuldige den Side Step!

Jetzt komme ich wirklich zur Austro Control, ganz kurz. (Ruf bei der ÖVP: Ganz kurz! Zwischenrufe der Bundesräte Schennach und Mühlwerth.) Frau Kollegin Mühlwerth, ich glaube, du bist bei deinem eigenen Kollegen ganz ruhig dagesessen und hast ihm zugehört, als er einen Rundumschlag gemacht hat – über das Arbeitszeitgesetz und ir­gendwelche anderen Sachen. Ich weiß gar nicht, was du noch alles gesagt hast, und das hat auch mit dem Gesetz beziehungsweise mit dieser Vorlage nichts zu tun gehabt.

Zur Austro Control und den Aufgabenbereichen, die Herr Kollege Ertl eingangs schon erwähnt hat: Die sind ja in nichthoheitliche und hoheitliche eingeteilt, und diese beiden Teile sind auch bezüglich der Finanzierung geteilt. Da ist es, glaube ich, gut, dass die nötige Transparenz – wir haben ja heute über Transparenz schon sehr oft etwas ge­hört – bezüglich der Finanzierung auch vorhanden ist.

Der nichthoheitliche Teil leistet für die Flugsicherung einen ganz wesentlichen und ent­scheidenden Beitrag, wo die – vom Kollegen Ertl schon erwähnten – gut ausgebildeten Fluglotsen Tag und Nacht für große Sicherheit im österreichischen Flugraum sorgen. Bei diesem nichthoheitlichen Teil des Aufgabenbereiches haben wir eine fast hundertpro­zentige Kostendeckung.

Dabei muss man sagen, dass es beim zweiten Teil, beim nichthoheitlichen, um die Zu­lassung von Luftfahrzeugen, die Ausstellung von Pilotenscheinen und auch um die Über­prüfung von diesen Luftfahrzeugen geht, und dieser Aufgabenbereich der Austro Control weist einen Kostendeckungsgrad von unter 50 Prozent auf. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, darum gab es auch eine Empfehlung des Rechnungshofes beziehungsweise des Finanzministeriums, eine Anpassung des Austro-Control-Gesetzes hinsichtlich der jährlichen Valorisierung der Gebührenordnung vorzunehmen.

Bisher war es so, dass aufgrund des Gesetzes die Bundesministerin oder der Bundes­minister für Verkehr, Innovation und Technologie, im Einvernehmen mit dem Finanzmi­nister, für die von der Austro Control durchzuführenden Verwaltungsverfahren eine Ge­bührenordnung erlassen hat, in der die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Höhe der Gebühren festzulegen waren.

Jetzt, durch die Novellierung, werden die festgesetzten Gebühren an die allgemeine Preisentwicklung angepasst, und somit wurde der Forderung des Rechnungshofes und


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