trägen nur ergänzend und ganz kurz Stellung nehmen, denn der wirklich wichtigen Aufgabe der Austro Control ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Sie ist ja in der Zivilluftfahrt nicht wegzudenken, wenn es um die Frage der Luftsicherung geht, wo rund 300 bestausgebildete Fluglotsen und Fluglotsinnen für die Sicherheit im österreichischen Luftraum sorgen. Darüber hinaus gibt es natürlich auch noch den hoheitlichen Aufgabenbereich, was die Sicherheitskontrollen, was die Überprüfung von Flugzeugen, von Helikoptern und so weiter betrifft. Aber das ist ja ohnedies niemals in Zweifel gezogen worden, dass die Austro Control in Bezug auf die zivile Luftfahrt überhaupt nicht wegzudenken ist.
Was die Betroffenheit der Bevölkerung im Zusammenhang mit Fluglärm betrifft, glaube ich, sagen zu können, dass wir in Österreich mit unseren Maßnahmen geradezu ein Herzeigemodell geschaffen haben. Ja, es ist so, dass Lärmbelästigung Einfluss auf den Gesundheitszustand der Menschen hat, dass das als hohe Belastung einzustufen ist. Und wir haben daher, was die Schwellwerte betrifft, ganz eng mit der Med-Uni Wien zusammengearbeitet, damit eben Schwellwerte so angesetzt werden, dass es zu keiner gesundheitlichen Gefährdung der Bevölkerung kommt.
Was den Flughafen Wien betrifft, darf ich auch auf das diesbezügliche Mediationsverfahren verweisen, das ja Jahre hindurch gelaufen ist, gerade eben was den Ausbau des Flughafens Wien-Schwechat betrifft. Dabei wurde ein für ganz Europa beispielhaftes Modell der Bürgerbeteiligung installiert. Das hatte auch zur Folge, dass die europäische Luftfahrt den Sitz für solche Mediationsverfahren in Wien eingerichtet hat: unter Einbeziehung der Bevölkerung des jeweiligen Landes bei einem Flughafen-Neubau beziehungsweise bei einem Flughafen-Ausbau. – Das wollte ich jetzt nur erwähnen, weil das etwas ist, worauf wir in Österreich stolz sein können. (Bundesrat Schennach: Das gab es aber beim Flughafen Innsbruck auch schon!) – Das gab es auch schon beim Flughafen Innsbruck, zwar nicht in dieser Dimension, es hatte aber jedenfalls auch dort große Bedeutung.
Aufgrund dieses Einwandes möchte ich jetzt auch noch etwas ergänzen in Bezug auf Mediationsverfahren (Bundesrat Schennach: Bitte!): Klar ist, dass Lärmschwellwerte, die in einem Mediationsverfahren festgelegt werden – und zwar auch dann, wenn diese in einem Mediationsvertrag geringer als die gesetzlichen Schwellwerte festgelegt wurden –, selbstverständlich eingehalten werden müssen. Das heißt, es geht nicht nur darum, einen Vertrag abzuschließen und eine Bürgerbeteiligung vorzunehmen, sondern es muss tatsächlich das umgesetzt werden, was gemeinsam mit der Bevölkerung vereinbart und festgelegt wurde.
Abschließend zur Frage Gebührenhöhe und dazu, wie viel man an Überflugs-, An- und Abflugsgebühren einheben kann. In Österreich wurde im vergangenen Jahr – dieses war für die Luftfahrt das bisher schwierigste, eben aufgrund der wirtschaftlichen Situation – im Unterschied zu den meisten anderen europäischen Ländern keine Gebührenerhöhung vorgenommen. Wir müssen da jetzt nachziehen, und natürlich sagt der Rechnungshof richtigerweise, dass auch hier das Kostendeckungsprinzip gelten muss. Ja, aber wir müssen natürlich schon auch bedenken, dass wir, wenn wir über diese Gebühren Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung finanzieren, in einem europäischen, ja globalen Wettbewerb stehen.
Ihnen, meine Damen und Herren, brauche ich wohl nicht zu sagen, wie schwierig es ist, den Flughafen Wien als sozusagen zentralen Flughafen zu halten. Es darf nicht so weit kommen, dass nur die Flughäfen in München und Frankfurt diese Aufgaben erfüllen und niemand mehr nach Wien direkt fliegen kann, sondern dass man immer umsteigen muss. Das war im Übrigen auch eine große Sorge im Zuge des Verkaufs der AUA an die Lufthansa. Bei der Festlegung von Gebühren müssen wir natürlich auch darauf achten, den Flughafen-Standort Wien-Schwechat, der wirtschaftspolitisch ganz wichtig
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