BundesratStenographisches Protokoll783. Sitzung / Seite 74

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

und sozusagen ein Tor Österreichs in den Osten ist, zu halten. Es ist immens relevant, dass Österreich da keinen Wettbewerbsnachteil hat.

Es ist aber ohnehin ein Gebot der Stunde, dass, wenn Energie besteuert wird, dass, wenn es beispielsweise um die Lkw-Maut geht, der Grundsatz gilt: Jene, die mehr die Umwelt schädigen, haben – eben nach dem Verursacherprinzip – auch mehr zu zah­len. Und in diesem Zusammenhang appelliere ich immer daran, dass solche Einnah­men auch wirklich in Umweltschutzmaßnahmen fließen, dass also nicht nur Steuern erhöht werden, etwa unter dem Titel „Öko-Steuern“ – und diese Mittel dann aber nicht in Umweltschutzmaßnahmen fließen. Deshalb gehöre ich ja auch zu jenen, die sagen, die 1 Milliarde €, die wir aus dem Tank-Tourismus haben, sollen zweckgebundene Mit­tel sein.

Man kann also nicht nur sagen: Steuer erhöhen, das heißt dann automatisch „Öko-Steuer“, sondern das muss tatsächlich der Ökologie und dem Umweltschutz zugute kommen. Darauf müssen wir gemeinsam achten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

13.07


13.07.20

Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. – Der Antrag ist somit angenom­men.

13.08.2110. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2010 betreffend Änderungsurkunden der Satzung der Internationalen Fernmeldeunion und des Vertrages der Interna­tionalen Fernmeldeunion, Genf 1992, geändert durch die Konferenz der Regie­rungsbevollmächtigten (Kyoto 1994), durch die Konferenz der Regierungsbevoll­mächtigten (Minneapolis 1998) sowie durch die Konferenz der Regierungsbevoll­mächtigten (Marrakesch 2002), samt Erklärungen und Vorbehalten (457 d.B. und 645 d.B. sowie 8298/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nun gelangen wir zum 10. Punkt der Ta­gesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Lindinger. – Bitte um den Bericht.

 


13.08.54

Berichterstatter Ewald Lindinger: Hohes Haus! Ich erstatte den Bericht über den Be­schluss des Nationalrates vom 24. März 2010 betreffend Änderungsurkunden der Sat­zung der Internationalen Fernmeldeunion und des Vertrages der Internationalen Fern­meldeunion, Genf 1992, geändert durch die Konferenz der Regierungsbevollmäch­tigten (Kyoto 1994), durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Minneapo­lis 1998) sowie durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Marrakesch 2002), samt Erklärungen und Vorbehalten.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.

 


Ich stelle hiermit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite