BundesratStenographisches Protokoll783. Sitzung / Seite 75

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Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für den Bericht.

Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

13.10.1311. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2010 betreffend Protokoll zwischen der Republik Österreich und Irland und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 24. Mai 1966 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppel­besteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen in der Fassung des am 19. Juni 1987 in Dublin unterzeichneten Protokolls (584 d.B. und 619 d.B. so­wie 8300/BR d.B.)

12. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2010 betreffend Protokoll zur Abände­rung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (585 d.B. und 620 d.B. sowie 8301/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zu den Punkten 11 und 12 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatterin zu den Punkten 11 und 12 ist Frau Bundesrätin Lugsteiner. – Ich bitte um die Berichte.

 


13.10.59

Berichterstatterin Juliane Lugsteiner: Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Ich kom­me zum Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2010 betreffend Protokoll zwischen der Republik Österreich und Irland und Zusatzprotokoll zur Abände­rung des am 24. Mai 1966 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen in der Fassung des am 19. Juni 1987 in Dublin unterzeichneten Protokolls sowie zum Bericht über den Be­schluss des Nationalrates vom 25. März 2010 betreffend Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Schweden zur Ver­meidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.

Ich stelle den Antrag,

1. gegen die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. den vorliegenden Beschlüssen des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


13.12.20

Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2010 betreffend Protokoll zwischen der Republik Österreich und Irland und


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