BundesratStenographisches Protokoll783. Sitzung / Seite 76

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Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 24. Mai 1966 in Wien unterzeichneten Abkom­mens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern von Ein­kommen in der Fassung des am 19. Juni 1987 in Dublin unterzeichneten Protokolls.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsberei­ches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir gelangen zuerst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zu­stimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2010 betreffend Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Ös­terreich und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsberei­ches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu er­heben, ist somit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zu­stimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

13.14.4013. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007 und das Marktordnungs-Überleitungsgesetz geändert werden (610 d.B. und 626 d.B. sowie 8299/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir kommen nun zum 13. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Jany. Ich bitte um den Bericht.

 


13.14.55

Berichterstatter Reinhard Jany: Frau Präsident! Herr Staatssekretär! Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2010 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007 und das Marktordnungs-Überlei­tungsgesetz geändert werden.

 


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