BundesratStenographisches Protokoll784. Sitzung / Seite 10

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Soziale Sicherheit für ältere Menschen war ein politisches Ziel. Weit verbreitete Armut bei älteren Menschen war auch eine der gesellschaftlichen Krankheiten, deren Bekämp­fung das Ziel des Wohlstandsstaates war. Aber mehr als ein Jahrhundert nach Beginn der modernen Sozialpolitik ist es in Österreich noch immer ein Problem, dass Armut gerade auch unter der älteren Bevölkerung noch immer nicht ausgemerzt wurde. Es hat zwar viele Fortschritte gegeben, aber es gibt auch neue Tendenzen zunehmender Armut oder klare Anzeichen, dass die Armut unter älteren Menschen in den nächsten zehn bis 15 Jahren zunehmen wird. Wenn diesen Entwicklungen, wie zum Beispiel der Zunahme von atypischen Arbeitsverhältnissen und dem damit verbundenen Rückgang bei zukünftigen Pensionen, nicht Einhalt geboten wird, ist das zu befürchten.

Soziale Sicherheit und Beschäftigung sind nicht voneinander zu trennen. Wir brauchen eine Hebung des Beschäftigungsniveaus, neue Finanzierungsmodelle für die soziale Si­cherheit und eine Verringerung der gerade in letzter Zeit so groß gewordenen Kluft zwi­schen Lohneinkommen und jenem durch Vermögen. In den letzten fünf Jahren sind die Löhne und Gehälter und die Pensionen real gesunken und die gering besteuerten Ge­winne der Unternehmen über die Kapitalerträge immens gestiegen.

In Anbetracht der Tatsache, dass wir alle immer älter werden, wird der gesamte Bereich der Pflege gerade für ältere Menschen immer wichtiger. Sozialminister Hundstorfer hat mehrfach bewiesen, dass er auf der Seite der pflegebedürftigen Menschen und ihrer An­gehörigen ist.

Er hat den ihm hinterlassenen Pflegenotstand beseitigt, und es ist im Pflegebereich zu zahlreichen Verbesserungen gekommen. Wesentlich war die Erhöhung des Pflegegel­des. Mit der Erhöhung in allen Pflegestufen – selektiv nach den Stufen zwischen 4 und 6 Prozent – sowie neuen pauschalierten Erschwerniszuschlägen für die Einstufung bei der Pflege von schwerstbehinderten Kindern und Jugendlichen sowie von schwer geis­tig und psychisch behinderten Menschen, vor allem demenziell Erkrankter, mit Wirksam­keit ab 1. Jänner 2009 wurde die umfangsreichste Verbesserung der Pflege seit Einfüh­rung des Pflegegeldes im Jahre 1993 im Volumen von 120 Millionen € vom Bundesmi­nisterium umgesetzt.

Die Qualitätssicherung der häuslichen Pflege wurde durch viele Maßnahmen und auch Kontrollen erreicht. Einen wesentlichen Punkt stellt auch die sozialversicherungsrecht­liche Absicherung dar.

Pflegenden Angehörigen gebührt Wertschätzung und Anerkennung für ihre wertvolle Pflegetätigkeit und ihr Engagement, denn mehr als 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen in Österreich werden zuhause durch Angehörige gepflegt. Zum überwiegen­den Teil leisten Frauen diese oft schwierige Aufgabe. Nur diese Pflege im Familien­kreis ermöglicht die umfassende Betreuung aller Pflegebedürftigen. Pflege ausschließ­lich durch professionelle Kräfte könnte sich der Staat nicht leisten, und sie wäre auch nicht zu bewerkstelligen.

Durch die Einführung des Pflegegeldes können sie als Hauptpersonen einen finanziel­len Beitrag von dem oder der Pflegebedürftigen erhalten. Außerdem kann somit profes­sionelle Unterstützung zu ihrer Entlastung organisiert werden. – Es kommt vielfach vor, dass die Pflege von Angehörigen derart aufwendig ist, dass die Pflegeperson die Ar­beitszeit reduzieren muss oder die Erwerbstätigkeit überhaupt aufgibt.

Der Bundesgesetzgeber hat diesem Umstand Rechnung getragen und sukzessive Maß­nahmen geschaffen, um pflegende Angehörige finanziell und sozialversicherungsrecht­lich abzusichern. So soll der Verbleib pflegebedürftiger Menschen in ihrer gewohnten Umgebung sichergestellt werden.

Ich zähle einige Maßnahmen auf, die in der Pensionsversicherung und in der Kranken­versicherung die sozialrechtliche Absicherung der pflegenden Angehörigen aufzeigen:

 


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