Selbstversicherung bei der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes,
Selbstversicherung für die pflegenden Angehörigen in der Pensionsversicherung,
Weiterversicherung für pflegende Angehörige in der Pensionsversicherung,
beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung,
Familienhospizkarenz,
Rahmenfristerstreckung in der Arbeitslosenversicherung.
Ein wesentliches Anliegen – das hat auch der Rechnungshof entsprechend kritisiert – ist die Frage der Pflegegeldeinstufung. Der Rechnungshof hat 2008 die lange Verfahrensdauer bei den Pflegegeldanträgen kritisiert. Der Herr Bundesminister hat sich eine durchschnittliche Verfahrensdauer von 60 Tagen zum Ziel gesetzt. – Für diese Fortschritte im Bereich der Pflege gebührt unserem Sozialminister auch der entsprechende Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
Es hat viele Fortschritte im Bereich der Pflege gegeben, es gibt aber einige Punkte, die noch offen sind, und einer dieser Punkte, der sehr wesentlich ist, ist die Frage der Einrichtung eines Pflegefonds. Viel ist darüber bereits diskutiert worden! Die Finanzierung von Pflege und Betreuung – das ist auch die Meinung des Seniorenrates, in dem ja alle Fraktionen vertreten sind – ist nicht über die Belastung des Faktors Arbeit zu bewerkstelligen, sondern diese soll aus Steuermitteln erfolgen. Ein Sozialversicherungsmodell mit Beiträgen wird daher in diesem Zusammenhang abgelehnt. Die Pflegevorsorge ist aus der Sozialhilfe herauszulösen. Die steuerliche Finanzierung soll über zweckgebundene Steuereinnahmen zur Sicherung eines erstklassigen Pflegesystems erfolgen – beispielsweise durch die Anhebung der Vermögenssteuer und die entsprechende Sicherstellung, dass diese auch dafür verwendet wird.
Noch ein paar Punkte zum Schluss: Sicherstellung der Qualifizierung der die Pflegeleistung Erbringenden, Qualitätskontrolle im professionellen Bereich – auch stationär beziehungsweise bei privaten Pflegebetrieben –, Entwicklung bedarfsorientierter Pflegepläne in den Ländern, verstärkter und flächendeckender Ausbau von mobilen Diensten, Ausbau der Tagesbetreuung, Errichtung von Nacht- und Wochenendpflege, Ausbau des betreuten Wohnens, weitere Unterstützung für pflegende Angehörige zum Beispiel durch Ausbildungsangebote, Rechtsanspruch auf Pflegekarenz, Vereinfachung sämtlicher behördlicher Verfahren bei der Inanspruchnahme von Pflegegeld und 24-Stunden-Betreuungsförderung und – als letzter Punkt – Forschungs- und Lehreinrichtungen zum Thema Pflege und Betreuung an Universitäten und Fachhochschulen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)
9.14
Präsident Peter Mitterer: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Hammer. – Bitte.
9.14
Bundesrat Mag. Michael Hammer (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf vorweg meiner Freude Ausdruck verleihen, dass es gelungen ist, dass sich der Bundesrat heute im Rahmen einer Aktuellen Stunde mit dem Thema „Herausforderungen und Chancen im Pflegebereich“ beschäftigt, weil ich glaube, dass es im Pflegebereich – das wurde bereits gesagt, und das wird auch in meinen Ausführungen kommen – einer gemeinsame Kraftanstrengung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden bedarf. Und nachdem gerade wir als Länderkammer des Parlaments natürlich sehr stark die Interessen der
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