BundesratStenographisches Protokoll784. Sitzung / Seite 16

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

sehen wir, dass pflegebedürftige Menschen durch die bürokratischen Verpflichtungen im Rahmen der Anmeldung des Personals überfordert sind.

Die arbeitsrechtlichen Komponenten im Pflege- und Betreuungsbereich sind problema­tisch und äußerst umstritten. Die Regierung hat natürlich die selbständige Pflege bevor­zugt, aber Arbeitsrechtsexperten sind ja der Meinung, dass trotz angekündigter Rück­forderungsverzichte die Möglichkeit der zivilrechtlichen Klagen auf Anerkennung als Ar­beitnehmer durchaus gegeben ist.

Daher ist es aus unserer Sicht durchaus überlegenswert, die Einrichtung einer Bundes­genossenschaft für Pflege und Betreuung anzudenken, weil dadurch Pfleger und Pflege­rinnen in dieser Trägerorganisation bundesweit unselbständig beschäftigt werden könnten. Diese nehmen den zu Pflegenden die Arbeiten ab, etwa die Anmeldung bei der Gebiets­krankenkassa, beim Finanzamt oder bei sämtlichen anderen Behörden, die damit be­traut sind.

Mit dieser Möglichkeit könnten wir auch einen bundesweit einheitlichen Standard errei­chen. Diese unselbständigen Pfleger könnten dann unter Umständen, wenn man das Modell weiterdenkt, auch mit einer gemeinsamen Ausbildung und Weiterbildung betraut werden. Das Ganze dürfte natürlich nur neutral verrechnet werden, es dürfte seitens dieser Bundesgenossenschaft für Pflege und Betreuung keine Gewinnorientierung be­stehen. Eine Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmarktservice wäre durchaus auch mit an­zudenken.

Wir Freiheitliche stehen voll und ganz hinter der Entwicklung, dass ältere Menschen ei­ner entsprechenden Pflege bedürfen. Letzten Endes muss es das Ziel aller Maßnah­men – welche auch immer wir in Zukunft treffen, das muss noch sehr intensiv diskutiert werden –, die gesetzt werden und die gemeinsam durchgeführt werden, sein, dass un­seren älteren Mitbürgern ein menschenwürdiges Leben im Alter ermöglicht wird und dass wir dieses Altern auch in einem ordentlichen und finanziell verträglichen Rahmen sichern können. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Zwanziger.)

9.34


Präsident Peter Mitterer: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich der Herr Bun­desminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zu Wort gemeldet. Ich darf ihm das Wort erteilen und gleichzeitig darauf hinweisen, dass nach Möglichkeit 10 Minuten Redezeit nicht überschritten werden sollen. – Bitte.

 


9.34.14

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstor­fer: Einen wunderschönen guten Morgen! Es ist über das Thema schon sehr viel gesagt worden. Ich glaube, wir sind uns alle einig: Niemand will pflegebedürftig werden. Wir wol­len zwar alle älter werden, was gut ist, was toll ist, aber wir wollen natürlich so wenig wie möglich pflegebedürftig werden.

Ich darf aber trotzdem auf Folgendes hinweisen: Österreich hat eines der am stärksten ausgebauten Pflegegeldsysteme. Ein kleiner Vergleich schadet nie: Die Bundesrepublik Deutschland erreicht nur halb so hohe Werte wie Österreich. Normalerweise hat die Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zu Österreich immer den Faktor 10, in die­sem Fall ist die Sache jedoch eine ganz andere. Wir haben aktuell rund 420 000 Pfle­gegeldbezieher – 360 000 beziehen Pflegegeld vom Bund, 60 000 von den Ländern. Das ergibt 5 Prozent der österreichischen Bevölkerung. Die Bundesrepublik hat nur die Hälfte dieses Wertes: Nur 2,5 Prozent der Bevölkerung bekommen dort Pflegegeld; bei uns sind es 5 Prozent.

Die Zahlen, die ich Ihnen jetzt nennen werde, sind aus dem Jahr 2008. Ich weiß, dass wir jetzt Mai 2010 haben. Wundern Sie sich nicht, warum ich Ihnen Zahlen von 2008


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite