Was sehr wichtig ist, ist die Reduzierung der Kapitalquote. Das war eines der Probleme, die es bei einer Dreiviertelmehrheit gegeben hat. Das heißt, eine Minderheit war vielfach in der Lage, den Versuch der Rettung eines Unternehmens zu blockieren. Dass das jetzt mit einer einfachen Mehrheit ausgestattet ist, ist meiner Meinung nach etwas sehr Wichtiges.
Wichtig ist auch – und da, Frau Kollegin Junker, sind wir mit der Tiroler Wirtschaftskammer vielleicht nicht einer Meinung –, dass erstens einmal Insolvenzeröffnungen rückwirkend möglich sind und dass dadurch auch ein Schutz bei Anfechtung von Sanierungskrediten gegeben ist. Es ist auch wichtig, dass Vertragsauflösungen eingeschränkt werden. Das ist jetzt eben diese Gratwanderung: dort die Rechte der Gläubiger, da die Chance, ein Unternehmen und Arbeitsplätze zu sichern. Es gibt ja die Möglichkeit, solche Sanierungskredite dann anzufechten, wenn ich als Gläubiger nachweisen kann, dass das Sanierungskonzept nicht tauglich ist. A priori ist das ein wichtiger Schutz, und dieser Schutz bietet eben die Chance, ein Unternehmen und seine Arbeitsplätze zu retten, und räumt gleichzeitig die Möglichkeit ein, dass es auch ein Schutzbedürfnis für den Gläubiger selbst gibt.
Ich denke, das ist eine sehr ausgewogene Situation. Das Sanierungsverfahren nun mit einer Quote von 30 Prozent, auch in der Eigenverantwortung eines Unternehmens, unter Aufsicht eines Sanierungsverwalters, bietet gerade in Zeiten wie diesen, die nicht rosig sind, enorm viele Chancen. Aus diesem Grund stimmen wir diesem Gesetz sehr gerne zu. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)
11.46
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin MMag. Eibinger. – Bitte, Frau Kollegin.
11.46
Bundesrätin MMag. Barbara Eibinger (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! „Sanieren statt ruinieren“ ist die Devise, wie wir sie auch schon von der Frau Bundesministerin gehört haben, bei dieser Insolvenzrechtsänderung. Über diese wurde inhaltlich ja schon sehr viel gesagt.
Für mich zeigt dieses Gesetz auch eine gewisse Änderung in der Haltung gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern, die in Zahlungsschwierigkeiten stecken. Das ist wichtig und richtig, denn in der globalen Wirtschaft ist es keineswegs mehr so, dass man ausschließlich aus eigenem Verschulden, vielleicht weil man eben keine so guten Unternehmerqualitäten hat, in Zahlungsschwierigkeiten schlittern kann, sondern es ist gerade im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise vielen Unternehmern auch unverschuldet passiert, dass sie in diese Situation kommen, gerade auch in meinem Bundesland Steiermark, das ja vom Autocluster geprägt ist.
Ich halte es für sehr wichtig, dass man jetzt nicht mit dem Finger auf diese Unternehmen zeigt. In der Tat haben Unternehmer oft das Gefühl, dass sie in gewisser Weise gebrandmarkt sind, wenn sie einmal in Konkurs waren. Ich muss sagen, dass diese Meinung noch immer vorherrscht – das hat mir auch dieser fragwürdige Witz des Kollegen Beer gezeigt. Das ist nicht mein Stil. Vielmehr muss man die Betreffenden unterstützen, dass sie ihr Unternehmen wieder flottbekommen und damit auch die Arbeitsplätze erhalten werden.
Es ist auch zu erwarten, und das hoffe ich wirklich, dass Anträge früher gestellt werden. Das ist sehr wichtig, denn das Schlimmste, was man in einer Problemlage tun kann, ist, dass man nichts tut. Wenn man aber frühzeitig Kursänderungen vornimmt, kann man viele Bedrohungen noch abwenden, was natürlich für das Unternehmen, aber
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