BundesratStenographisches Protokoll784. Sitzung / Seite 66

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es zu vier verschiedenen Auslegungen von Gesetzen kommen kann. Im Bundesminis­terium für Justiz kann man dafür sorgen, dass es zu einer einheitlichen Rechtsauslegung kommt. Das dient der Rechtssicherheit, meine Damen und Herren.

Außerdem ist es oft notwendig, Fehler zu korrigieren. Es passieren natürlich auch bei Staatsanwaltschaften Fehler. Daher muss es die Möglichkeit geben, diese Fehler juris­tischer Natur auszumerzen.

Immer wieder wird ein Bundesstaatsanwalt oder Generalstaatsanwalt gefordert, dafür gibt es verschiedene Bezeichnungen. Man plädiert immer wieder darauf, der Justizmi­nisterin sozusagen das Weisungsrecht wegzunehmen. Ich war, als ich noch Richterin war, auch immer der Meinung, dass die Staatsanwaltschaft weisungsfrei gestellt wer­den sollte. Allerdings hat sich einiges verändert, und zwar nicht nur meine Sichtweise, sondern auch durch die Reform, von der ich schon gesprochen habe, die zu absoluter Transparenz und Durchsichtigkeit beziehungsweise Nachvollziehbarkeit der Weisungen geführt hat. Es hat sich also wirklich einiges verändert.

Ein Bundesgeneralanwalt oder wie immer man ihn nennen möchte würde keinen Mehr­wert bedeuten, denn auch dieser müsste von jemandem gewählt werden, auch dieser müsste sich jemandem verantworten. Ich als Bundesministerin für Justiz bin voll und ganz dem Parlament verantwortlich, nicht nur durch diesen Bericht über die Weisungen, sondern auch durch das Interpellationsrecht. Ich beantworte oft fünf parlamentarische Anfragen pro Woche – auch in Einzelstrafsachen.

Ich möchte gerne die Gelegenheit ergreifen, noch eines festzuhalten: Ich sehe das nicht ein, und ich möchte das auch nicht so auf mir sitzen lassen. Politische Zurufe in Ein­zelstrafsachen darf es einfach nicht geben. In den letzten Wochen ist es vermehrt zu politischen Zurufen in anhängigen Strafverfahren gekommen. Die Staatsanwaltschaf­ten müssen unabhängig agieren. Auch Staatsanwaltschaften, Staatsanwälte sind Orga­ne der Gerichtsbarkeit. Das ist vor zwei Jahren mittels Bundesverfassungsgesetz be­schlossen worden. Daher muss man die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte wirklich in Ruhe arbeiten lassen. Es kann nicht sein, dass ein und dieselbe Person, ich nenne jetzt keine Namen, fordert, ein Verfahren einzustellen und in einem anderen Verfahren diverse konkrete Ermittlungsschritte zu setzen.

Ich kann Ihnen versichern, dass in all diesen Verfahren, die in den letzten Wochen in den Medien vorgekommen sind, etwas geschieht, nur: Ein Ermittlungsverfahren ist nicht öffentlich, und das hat auch seinen Sinn. Was würde es bedeuten, wenn wir den Me­dien jeden Ermittlungsschritt bekannt geben würden? – Das würde den Ermittlungser­folg natürlich beeinträchtigen und in Persönlichkeitsrechte eingreifen. Stellen Sie sich vor, jemand zeigt Sie an, und es gibt ein Ermittlungsverfahren gegen Sie. Ich glaube, Sie hätten auch keine Freude damit, wenn jedes Protokoll in der Zeitung steht. Daher hält sich die Justiz bedeckt, auch in anhängigen Ermittlungsverfahren. Aber wie ge­sagt, Sie können versichert sein, dass unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte tätig sind. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.19


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kalina. – Bitte.

 


12.19.13

Bundesrat Josef Kalina (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Es ist positiv, dass Sie sich zu diesem Tagesordnungspunkt zu Wort gemeldet haben, der ja an sich nur, wie Sie selber gesagt haben, zwei dürre Punkte enthält, diese rein sach­lichen Weisungen, aber ein, so glaube ich, außerordentlich wichtiges grundsätzliches Thema anschneidet.

 


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