BundesratStenographisches Protokoll784. Sitzung / Seite 77

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genau sehen, was es ist und was es nicht ist. Daher habe ich, Frau Kollegin Kersch­baum – abgesehen davon, dass ich gar keinen Hut trage –, kein Problem damit, wel­chen Hut ich jetzt politisch aufsetzen oder nicht aufsetzen soll, denn materiell-rechtlich wird an der bestehenden Situation absolut nichts geändert.

Das Ganze ist nichts anderes als die Umsetzung einer Anregung, die der Verfassungs­dienst des Bundeskanzleramtes und andere Juristen im Zusammenhang mit einer Klar­stellung gemacht haben, wobei es darum geht, verfassungsrechtlich die Kompetenz der Energie-Control auch entsprechend in das Gesamtmaterienrecht formalrechtlich einzubinden. Das heißt im Klartext, dass wir eine Kompetenzdeckungsklausel brauchen, die inhaltlich nichts anderes bedeutet, als dass hier, wie auch schon Bundesrat Magnus Brunner ausgeführt hat, bestimmte Rechtssicherheit bei Verfahren gegeben wird, wenn das beispielsweise vor den Verfassungsgerichtshof käme, was E-Control-Entscheidun­gen anlangt.

Und auf der anderen Seite ist damit nicht mehr und nicht weniger als ein Auskunfts­recht verbunden. Davon unterscheiden sollten Sie ein Weisungsrecht oder eine sonsti­ge inhaltliche Mitbestimmung, die damit nicht verbunden ist.

Was die diesbezüglichen Auskunftsrechte des Parlaments, inhaltliche Fragen anlangt, bleiben diese auch unberührt. Daher ändert sich materiell-rechtlich nichts. Es sind auch die angesprochenen durchaus wichtigen Fragen nicht mit diesem Gesetz verbunden, etwa die Umsetzung des Dritten Energieliberalisierungspaketes, wo es auch darum geht, den Anbieterwechsel zu erleichtern oder auch die Fragen zu regeln, wie es betreffend Netze und Unbundling der Netze, aber auch im Hinblick auf die Rechte der E-Control ausschaut.

So hat dieses Gesetz auch nichts damit zu tun, dass der Verbund eine Preispolitik um­setzt, die auch mir persönlich nicht besondere Begeisterung entlockt hat, da jede Preis­erhöhung in diesen Zeiten unangenehm ist. Aber Preiserhöhungen beim Verbund und auch bei anderen Energieerzeugern – ich glaube, auch die Vorarlberger Energieunter­nehmen haben Preiserhöhungen durchführen müssen – hängen einfach damit zusam­men, dass da erhöhte Aufwendungen und Investitionen notwendig waren. Das ist nicht einmal aufsichtsratspflichtig, das ist eine Angelegenheit, die die entsprechenden Orga­ne im Vorstand entscheiden können. (Zwischenruf der Bundesrätin Kerschbaum.) – Ich weiß, Sie haben das nicht gesagt, aber es ist von einigen Rednern angemerkt wor­den. Ich habe Sie jetzt nur dabei angeschaut.

In diesem Zusammenhang muss man diese Fragen von den anderen Fragen trennen. Ich bin sehr optimistisch, dass wir, was die zeitliche Vorgangsweise anlangt, die Kolle­ge Magnus Brunner angesprochen hat, dem Nationalrat und dem Bundesrat auch das das Dritte Binnenmarktpaket im Energiebereich betreffende Gesetzeswerk rechtzeitig vorlegen können.

In diesem Sinne danke ich auch der FPÖ dafür, dass wir die verfassungsmäßige Mehr­heit im Nationalrat zustande gebracht haben und hier zustande bringen. Es ist das eine reine Formsache, aber eine wichtige Formsache. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.59


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlos­sen.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Der gegenständliche Beschluss enthält Verfassungsbestimmungen und bedarf daher nach Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz der Zustimmung des Bundesrates


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