BundesratStenographisches Protokoll784. Sitzung / Seite 78

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bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu er­heben, ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu er­teilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit unter Berück­sichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

13.00.516. Punkt

Antrag der Bundesräte Gottfried Kneifel, Albrecht Konecny, Peter Mitterer, Stefan Schennach, Stefan Zangerl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesver­fassungsgesetz, mit dem zur Durchführung des Vertrags von Lissabon das Bun­des-Verfassungsgesetz und das Bundesverfassungsgesetz, mit dem besondere Bestimmungen für die Neuermittlung der Verteilung von nach der Wahl der Mit­glieder des Europäischen Parlaments 2009 zu vergebenden Mandaten durch die Bundeswahlbehörde erlassen werden, geändert werden (Lissabon-Begleitnovel­le) (180/A-BR/2010 sowie 8309/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nun kommen wir zum 6. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Keuschnigg. Ich bitte um den Bericht.

 


13.01.27

Berichterstatter Georg Keuschnigg: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Her­ren! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus betref­fend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem zur Durchführung des Vertrags von Lis­sabon das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesverfassungsgesetz, mit dem besondere Bestimmungen für die Neuermittlung der Verteilung von nach der Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments 2009 zu vergebenden Mandaten durch die Bundeswahlbehörde erlassen werden, geändert werden (Lissabon-Begleitnovelle). Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus so­mit den Antrag, der Bundesrat wolle gemäß Artikel 41 Abs. 1 B-VG dem Nationalrat den dem schriftlichen Ausschussbericht angeschlossenen Gesetzesvorschlag zur ge­schäftsordnungsmäßigen Behandlung unterbreiten.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

 


Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.

 


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