BundesratStenographisches Protokoll784. Sitzung / Seite 80

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solchen Verfassungsnovelle, die den Bundesrat so behandelt, wie es ursprünglich ge­plant war, einfach nicht zustimmen können.

Die sehr deutlichen Stellungnahmen der Länder – und man muss jetzt wieder dem Na­tionalrat zugutehalten, dass der Ausschuss ja beschlossen hat, was auch nicht üblich ist, von sich aus ein Begutachtungsverfahren in die Wege zu leiten –, die ein hohes Maß an Klarheit, Eindeutigkeit und – wie soll ich sagen? – Pro-Bundesrat-Haltung zum Aus­druck gebracht haben, haben vielleicht dazu beigetragen, hier ein Umdenken einzulei­ten, nicht nur das politische Gewicht der beiden Fraktionsvorsitzenden.

Aber wichtig ist das Resultat, und wichtig ist das Resultat in der Hinsicht, dass einer­seits – nicht in allen Punkten, die von einzelnen Bundesländern releviert wurden, aber in zentralen Punkten – die Rechte des Bundesrates nicht nur hinsichtlich der neuen Auf­gaben, sondern auch hinsichtlich einer alten Regelung durchgesetzt werden konnten.

Es darf jenseits des Subsidiaritätsverfahrens, so wichtig es ist, ja auch nicht vergessen werden, dass die Bindungswirkung von Stellungnahmen des Bundesrates gegenüber Mi­nistern der österreichischen Bundesregierung hinsichtlich ihres Abstimmungsverhaltens in einer Sitzung von europäischen Räten bisher wesentlich schwächer gestaltet war als jene des Nationalrates.

Diese Ungleichbehandlung wird mit dieser Novelle ebenso aufgehoben, also da wird be­stehendes Recht geändert, wie auch die Bindung des Bundesrates erfolgt, eine nicht in­haltliche im Einzelfall, aber ein Zwang, sich ernsthaft mit Stellungnahmen von Landta­gen auseinanderzusetzen – also „zu erwägen“ ist die Formulierung –, bevor wir eine Stellungnahme zu einer allfälligen Subsidiaritätsrüge abgeben. Was ich für besonders zentral halte, ist die volle Gleichstellung bei der Subsidiaritätsklage, wo ja der ursprüng­liche Entwurf auf jene Themata begrenzt war, wo sich der Bundesrat in der normalen nationalen Gesetzgebung vor Jahren ein Zustimmungsrecht erkämpft hat.

Also ich gehe davon aus – und in der Verfassungsausschusssitzung des Nationalrates, die diese Woche stattgefunden hat, gab es klare Signale dafür –, dass diese Vorschlä­ge Berücksichtigung finden werden.

Die Tatsache, dass wir das als Antrag im Bundesrat eingebracht haben, ist also nicht Ausdruck des Zweifels daran, dass sich in den beiden Regierungsfraktionen diese Über­legungen durchsetzen würden, sondern es ist, und das sage ich ganz klar, eine politi­sche Demonstration.

Ich habe in einer Presseaussendung diese Woche einen Satz verwendet, den ich ger­ne hier wiederholen möchte: Wenn sich der Bundesrat nicht selbst aufwertet, wer dann soll es tun? – Daher erscheint es mir richtig und wichtig, dass es der Bundesrat ist, der seine Stellungnahme, seinen Gesetzestext als stark mehrheitlichen Beschluss, wie ich irgendwie erkennen kann, zum Ausdruck bringt und an den Nationalrat schickt, und dort wird es im Zuge der Beratungen zu einer Annahme dieser Vorstellungen kommen. Ich wiederhole auch den Satz, den ich meinem Klubobmann gesagt habe: Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Bundesrat einer anderen Novelle, die diese zentralen Punkte nicht berücksichtigt, seine Zustimmung gibt. (Allgemeiner Beifall.)

Ich habe mir die Rede der Kollegin Mühlwerth, die sie bereits in ihrem Tenor angekün­digt hat, wohlwollend angehört, denn eines ist klar: Ich respektiere die Argumente, wa­rum die Freiheitlichen – und ich nehme einmal an, das gilt auch für die Kollegen der FPK – diesen Beschluss nicht teilen können. Aber wenn der Bundesrat, ich sage es ein­mal so, mit den Stimmen von zwei der drei Fraktionen, mit den Stimmen von zwei wei­teren politischen Parteien, die in diesem Gremium vertreten sind, und mit einer wohl­wollenden Gegenstimme der beiden restlichen politischen Gruppen das beschließt, dann bringen wir unsere Meinung sehr, sehr klar zum Ausdruck. Wir haben unser Recht, an


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