BundesratStenographisches Protokoll784. Sitzung / Seite 81

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den Nationalrat Gesetzesanträge zu richten, sehr sparsam ausgeübt. Das muss nicht so bleiben. Aber dass wir es in diesem Fall tun, halte ich für besonders wichtig und not­wendig, damit wir – wir haben keine eigene, aber: die rot-weiß-rote Flagge, in diesem Fall vonseiten des Bundesrates, auch klar zeigen. (Allgemeiner Beifall.)

13.13


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kneifel. – Bitte.

 


13.13.22

Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Man soll Worte wie „Sternstunde“ in diesem Haus nicht überstrapazieren, aber wir nähern uns tangential einer derartigen Sternstunde des Bundesrates an. Ich kann den Werdegang dieser Gesetzesinitiative des Bundesrates, wie ihn mein Kollege von der SPÖ Fraktionsführer Konecny geschildert hat, nur bestätigen.

Es hat intensiver Beratungen bedurft, sowohl innerhalb der Fraktionen als auch frak­tionsübergreifend, damit wir zu diesem Ergebnis gekommen sind, und ich glaube, die­ses Ergebnis kann sich sehen lassen. Es ist auch ein Schritt in Richtung mehr Eman­zipation dieses Hauses, dieser zweiten Kammer im Gesetzwerdungsprozess.

Wir haben uns klar positioniert, wir haben gesagt, was die Linie der Länderkammer ist, und wir sind auch mithilfe der klaren Stellungnahmen der Bundesländer mit dieser Ar­gumentation in unseren Klubs durchgekommen. Und ich registriere auch die Stellung­nahme der Freiheitlichen Partei, ich kann das formal nachvollziehen, und ich respektie­re auch die Stellungnahme der Kollegin Mühlwerth, dass sie sich inhaltlich und merito­risch diesen Zielen annähert. Ich glaube, dass wir insgesamt auf einem guten Weg sind und der zweiten Kammer, dem Bundesrat ein Instrument in die Hand geben, damit wir bei europäischen Angelegenheiten wirklich auch in der Sache mitbestimmen können.

Der Vertrag von Lissabon hat natürlich Konsequenzen, und es wäre gut, würde es uns gelingen, diesen Gesetzentwurf, diese Gesetzesinitiative des Bundesrates durchzutra­gen. Ich sehe das ähnlich, wir werden hinter diese Standards nicht zurückweichen. Wir werden hinter diese Standards nicht zurückgehen, die wir jetzt in dieser Initiative ge­setzt haben. Das sind wir unseren Wählerinnen und Wählern auch in den Bundeslän­dern schuldig. (Allgemeiner Beifall.) Wir haben auch ein Mitbestimmungsrecht in dieser Sache.

Der Vertrag von Lissabon hat natürlich Konsequenzen. Und eine Konsequenz ist jetzt: Wenn das so durchgeht – und ich habe schon betont, dass wir hinter diese Standards nicht zurückgehen werden –, werden die Lehrbücher der Staatsbürgerkunde neu ge­schrieben oder ergänzt werden müssen. (Der Redner verweist auf ein Lehrbuch.) Da steht nämlich noch immer drinnen, der Bundesrat hat nur aufschiebende Wirkung, sus­pensives Veto und eigentlich nichts zu melden.

Manchmal kann man auch von weniger informierten FührerInnen, nicht amtlichen Füh­rerInnen dieses Hauses, sondern LaienführerInnen, solche Bemerkungen hören, wenn man am Gang aufmerksam bei Führungsgruppen mitgeht.

Ich glaube, da ist auf allen Ebenen Reformbedarf gegeben, damit wir dieses Bild vom zahnlosen Bundesrat ein für alle Mal begraben und diese Kompetenzen, die uns jetzt zuwachsen werden, auch entsprechend ausfüllen. Wir haben das auch schon in der Vergangenheit bewiesen. Wir haben das in den vergangenen Jahren unter meiner Füh­rung im EU-Ausschuss bewiesen, wo wir uns wirklich konditioniert haben im Untersu­chen, im Festlegen von Stellungnahmen. Das haben wir voll eingebracht.

Wir waren die erste Kammer in der Europäischen Union, die eine Stellungnahme ge­mäß dem neuen Lissabon-Vertrag nach Brüssel geschickt hat. Das ist nicht von unge-


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