BundesratStenographisches Protokoll784. Sitzung / Seite 83

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Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Schen­nach. – Bitte.

 


13.23.21

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Liebe Kollegen und Kolleginnen! Wir ha­ben uns immer zum Lissabon-Vertrag bekannt und um dessen Annahme geworben, weil er für das Funktionieren der EU, für eine weitere Vertiefung und für den Bau einer Ver­fassung samt seiner Grundrechtecharta einfach so notwendig war wie der sprichwörtli­che tägliche Bissen Brot.

Wir haben dem auch unsere Zustimmung hier gegeben, in beiden Kammern. Ich habe auch damals schon gesagt, dass es die Notwendigkeit geben wird, wenn der Lissabon-Vertrag Rechtskraft hat, dass es zu Anpassungen in der Verfassung kommen muss. Das war nicht überall so. Jetzt ist es ein bisschen schwierig, und Sie sehen mich als einen Mitinitiator dieses Gesetzesantrages, aber es ist wahrlich ein Rösselsprung, ein Rösselsprung, den Frau Kollegin Mühlwerth so gesprungen ist und ich so gesprungen bin, ein Rösselsprung, der sagt, wir beschließen hier etwas zu etwas, was eigentlich der­zeit in Parteiverhandlungen ist.

Ich ersuche dringend, dass meine Unterschrift dazu nicht zu einem Missbrauch wie ges­tern im Verfassungsausschuss führt, wo Kollege Molterer gesagt hat: Was brauchen wir das noch zu diskutieren, der Schennach hat es schon unterschrieben! – Das ist nicht fair, denn in den Besprechungen rund um diesen Antrag haben die beiden Regierungs­parteien zugestimmt: Hinsichtlich der übrigen Bestimmungen des gegensätzlichen Ge­setzesantrages wird auf die Erläuterungen zum Antrag so verwiesen, der erst in Ver­handlungen ist, und dass dieser Satz nicht Gegenstand der heutig beschlossenen Er­läuterungen ist, weil wir hier noch in Verhandlungen sind.

Aber all die Punkte, die wir hier als Gesetzesantrag zu einem im Verfassungsausschuss endgültig zu fixierenden Entwurf diskutieren, trage ich voll und hundertprozentig inhalt­lich mit. Deshalb habe ich gesagt: Ich will, dass dieses starke Zeichen hier mit einer möglichst großen Einstimmigkeit vom Bundesrat an den Nationalrat geht, dass hier auch ein ganz klares Signal ist.

Ich habe den Auftrag, den wir bekommen haben, mitgebracht. Dieses dicke Paket be­inhaltet die Stellungnahmen der Bundesländer. (Der Redner hält die genannten Schrift­stücke in die Höhe.) Die Bundesländer haben sich in einer bemerkenswerten und sehr initiativen Weise wie selten zuvor für den Bundesrat starkgemacht, und zwar Bundes­land für Bundesland.

Ich habe nur zwei, drei herausgeholt, zum Beispiel die Stellungnahme der Vorarlberger Landesregierung:

„... in der vorgeschlagenen Fassung würde den Bundesrat gegenüber dem Nationalrat benachteiligen und den Bundesrat de facto bei der Klagebefugnis wegen Verletzung des Subsidiaritätsprinzips ausschalten“, sagt zum Beispiel die Vorarlberger Landesregierung.

Der oberösterreichische Landtag sagt: „Es wird dabei entsprechend dem Subsidiaritäts­protokoll davon ausgegangen, dass sowohl der Nationalrat als auch der Bundesrat“ – und jetzt kommt es – „(unabhängig voneinander) Klage erheben können.“

Steiermärkischer Landtag: „Nur unter dieser Voraussetzung wäre die Subsidiaritätskla­ge des Bundesrates ein wirkungsvolles Instrument.“

Das heißt, in all den verschiedenen Punkten haben sich die Landtage und die Landes­regierungen, um das auch noch einmal zu präzisieren, für diese – wie Kollege Konecny gesagt hat – Aufwertung eingesetzt.

 


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