BundesratStenographisches Protokoll784. Sitzung / Seite 109

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pazieren: Es gibt Zeitschriften wie die „Österreichische Bürgermeister-Zeitung, verei­nigt mit Österreich Kommunal", darin sind all diese Zahlen, all diese Artikel wunderbar nachzulesen. Ich möchte das hier jetzt also nicht noch einmal – zum dritten und vierten Mal – wiederholen.

Um nur noch einmal den Griechenlandbezug herzustellen: Das ist nicht von meiner Kol­legin Mühlwerth allein gesagt worden, sondern auch ein Herr Bürgermeister Dworak hat Folgendes gemeint: „,Die Republik Österreich übernimmt ein Darlehen für Griechen­land im Ausmaß von 900 Millionen Euro,“ – die jetzt bereits überholt sind – „da muss auch Geld für die Gemeinden da sein“. – Das ist da einfach dargelegt. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte kurz auf den Hinweis des Herrn Staatssekretärs zu sprechen kommen, was die ganze Debatte auf Vorarlberg heruntergebrochen bedeutet, zum Beispiel im Rech­nungsabschluss – obwohl wir ja scheinbar noch recht gut dastehen –: Laut Rechnungs­abschluss 2008 konnten elf von 96 Gemeinden ihre Ausgaben nicht mehr durch die Einnahmen im ordentlichen Haushalt decken, laut Voranschlag 2009 waren dies bereits 24 Gemeinden, und 2010 sind es schon 36 Gemeinden. Das sind 40 Prozent der Vor­arlberger Gemeinden, die die laufenden Ausgaben nicht mehr mit den Einnahmen be­decken können!

Zum Thema Ausgaben beispielsweise, wie bereits angesprochen, die Kinderbetreuung: Es gibt den freien Zugang für die Fünfjährigen in die Kindergärten, was nur noch mit einer Anlauffinanzierung des Bundes abgesichert ist, die jedoch nach vier Jahren auf­hört. Das heißt, alle anderen Investitionen und alle anderen Kosten haben natürlich die Gemeinden zu tragen.

Nach der Einführung des flächendeckenden Gratiskindergartens und zum Beispiel dem verpflichtenden letzten Kindergartenjahr ist mit einer Kostensteigerung um 50 Prozent zu rechnen. Es wird davon ausgegangen, dass die Gemeinden im Jahr 2009 durch die­se zusätzlichen Angebote rund 1,5 Milliarden € nur für die Kinderbetreuung aufwenden müssen.

Es gilt also zu überlegen, ob tatsächlich alle Angebote in wirtschaftlich schwierigen Zei­ten, die wir im Moment alle erleben, gratis sein können – diese Überlegung muss tat­sächlich erlaubt sein! Ein paar Bundesländer haben das auch bereits angedacht und stellen tatsächlich in Frage, ob die Gratiskindergärten aufrechterhalten werden können. In Kärnten, glaube ich, überlegt man sogar, sie wieder abzuschaffen, und in Salzburg ist man der Meinung, dass das unter Umständen nicht kommen wird, weil es nicht fi­nanziert werden kann.

Ich meine aber, es müssen auch endlich die vielfältigen Verflechtungen aufgelöst wer­den, Zwei-, Dreifachtätigkeiten, verbunden mit Transferleistungen von Gemeinden, Län­dern und Bund. Jene Gebietskörperschaft, die eine Aufgabe am besten erledigen kann, sollte diese auch in ihre Verantwortung übertragen bekommen und selbständige Ent­scheidungen treffen können. Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich föderale Strukturen durch mehr Transparenz, Effizienz und Bürgernähe auszeichnen, und die Staats- und Verwaltungsreform muss sich daher an föderalistischen Gesichtspunkten orientieren.

Ich glaube, das Verursacherprinzip muss wieder gelten. Wer anschafft oder bestellt, der bezahlt auch.

Neben all diesen Ansatzpunkten – Sie selbst haben gesagt, dass die Länder das eigent­lich am besten können und die Länder sehr viel mehr Kompetenz erhalten sollten – ha­ben zum Beispiel die Vorarlberger Bundesräte unter der Federführung von Magnus Brun­ner diversen Bundesministern dezidierte Vorschläge unterbreitet.

Das waren oder wären schöne Vorstöße gewesen, indem ein Land selbst Alternativen aufzeigt und nicht immer nur als Neinsager dasteht, denn wenn von Bundesministerien


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