Gemeinsam stellen wir daher den
A n t r a g,
die Bundesregierung wolle
1. diesen Bericht zustimmend zur Kenntnis nehmen und
2. dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, den Bundeskanzler, den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten und den Ständigen Vertreter Österreichs bei der Europäischen Union, Botschafter Dr. Dietmar Schweisgut, zur Leitung der Verhandlungen zur Änderung des Protokolls (Nr. 36) über die Übergangsbestimmungen zu bevollmächtigen.
Wien, am 9. Dezember 2009
FAYMANN m. p. SPINDELEGGER m.p.“
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Beschlüsse des Nationalrates, die gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegen:
Beschluss des Nationalrates vom 19. Mai 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Teilnahme an internationaler Zahlungsbilanzstabilisierung (Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz – ZaBiStaG) geändert wird (687 und 736/NR d.B.)
Beschluss des Nationalrates vom 19. Mai 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Interbankmarktstärkungsgesetz geändert wird (737/NR d.B.)
Beschluss des Nationalrates vom 19. Mai 2010 betreffend ein Bundesfinanzrahmengesetz 2011 bis 2014 – BFRG 2011–2014 (660 und 689/NR d.B.)
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Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Eingelangt sind die Berichte zum Arbeits- und Legislativprogramm der Europäischen Kommission für 2010
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport, dessen Bericht dem Ausschuss für Sportangelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen wurde, und
der Bundesministerin für Inneres, deren Bericht dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen wurde, beziehungsweise
des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, dessen Bericht dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zur Vorberatung zugewiesen wurde und bereits einen Tagesordnungspunkt der heutigen Sitzung bildet, sowie
des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst, deren Bericht dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus zur Vorberatung zugewiesen wurde, und
des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung, dessen Bericht dem Ausschuss für Wissenschaft und Forschung zur Vorberatung zugewiesen wurde, beziehungsweise
des Bundesministeriums für Justiz, dessen Bericht dem Justizausschuss zur Vorberatung zugewiesen wurde, sowie
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