Behandlung der Tagesordnung
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 1 und 2, 3 bis 6 sowie 9 bis 12 jeweils unter einem zu verhandeln.
Gibt es dagegen einen Einwand? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Daher werden wir so vorgehen.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Grundsteuergesetz 1955, das Bundesgesetz über eine Abgabe vom Bodenwert, das Gebührengesetz 1957, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das EUROFIMA-Gesetz, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2010 – AbgÄG 2010) (662 d.B. und 741 d.B. sowie 8311/BR d.B. und 8313/BR d.B.)
2. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabakmonopolgesetz 1996 geändert wird (742 d.B. sowie 8314/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu den Punkten 1 und 2 ist Herr Bundesrat Sodl. Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatter Wolfgang Sodl: Sehr geschätzter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Grundsteuergesetz 1955, das Bundesgesetz über eine Abgabe vom Bodenwert, das Gebührengesetz 1957, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das EUROFIMA-Gesetz, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher sogleich zur Antragstellung:
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Juni 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Auch der zweite Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabakmonopolgesetz 1996 geändert wird, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zur Antragstellung:
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