Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Juni 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.
Ich darf zu diesen Tagesordnungspunkten Herrn Staatssekretär Schieder sehr herzlich begrüßen.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte, Herr Kollege.
10.43
Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Schülerinnen und Schüler, herzlich willkommen! Das Abgabenänderungsgesetz 2010 greift in viele Steuergesetze ein. Da das Budget aus allen Nähten platzt, finden wir es richtig, auch auf der Einnahmenseite adäquate Mittel zu nutzen, um zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Wir Grüne treten für eine höhere Besteuerung von Vermögen ein. Auch das großzügige Steuergeschenk, das von Schwarz-Blau/Orange in Form der Gruppenbesteuerung eingeführt wurde, soll unserer Meinung nach umfassend novelliert werden.
Das, was wir heute hier beschließen, ist nur ein erster Schritt in die richtige Richtung, und wir hoffen, dass er einmal zu mehr Steuergerechtigkeit in Österreich führen wird.
Die Entwicklung der vergangenen Jahre, in denen die Belastung hauptsächlich den Mittelstand und die unteren Einkommen getroffen hat, bedarf einer dringenden Kurskorrektur. Wir erleben, dass die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter aufgeht. Darum gilt es, Steuerschlupflöcher zu stopfen, wobei ich schon anmerken möchte, dass es sich bei der Gruppenbesteuerung um kein Schlupfloch handelt, sondern eher um ein riesengroßes Scheunentor.
Hier sind wir also, wie bereits gesagt, noch lange nicht am Ziel. Die Besteuerung von Einkommen darf nicht nur die Erwerbstätigen treffen, die sich der Besteuerung ihrer Gehälter und Löhne nicht entziehen können, auch internationale Unternehmen dürfen nicht die Möglichkeit bekommen, erwirtschaftete Gewinne in Österreich durch kosmetische Budgetoperationen unversteuert einzustreifen.
Steuerfragen sind ja grundsätzlich immer Verteilungsfragen, und wir müssen uns genau überlegen, wie wir Arbeits-, Vermögens- und Unternehmenseinkommen steuerlich belasten. In den vergangenen Jahren hat sich herauskristallisiert, dass die Steuerbelastung auf Arbeit stetig ansteigt, während wir gleichzeitig die Senkung der Körperschaftsteuer, Gruppenbesteuerung, Steuerprivilegien der Privatstiftungen, Abschaffung von Vermögen-, Erbschafts- und Schenkungssteuer erleben durften. Diese Entwicklung ist weder gerecht noch demokratisch. Wenn wir da keine Kurskorrektur vornehmen, sehe ich, auch vor dem Hintergrund einer höheren Arbeitslosigkeit und der Kürzung von Sozialausgaben, eine echte Bedrohung für die Stabilität unserer Gesellschaft.
Auch beim Privatstiftungsgesetz hat die Regierung vor einigen Jahren den Stiftungsgedanken, der ja an und für sich ein löblicher ist und auch seine Berechtigung hat, dazu benützt, für Wohlhabende steuerschonende Schlupflöcher zu schaffen. Zumindest was die Transparenz anlangt, erzielen wir heute einen kleinen Fortschritt:
Dass man bei Steuerbegünstigungen nicht im Vorhinein, wie das bei der Stiftungssteuer der Fall ist, zumindest die Offenlegung der Stiftungsurkunde vorgesehen hat, ist für mich ein weiterer Beweis dafür, dass es bei der Besteuerung von Privatstiftungen
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